< PreviousMit gemeinsamer Kraftanstrengung al-ler Standes- und Personalvertretungen in der Justiz bemüht sich die Interessens-vertretung um ein zufriedenstellendes Ergebnis bei den Sparvorgaben der Bun-desregierung.Es ist eher ungewöhnlich, dass gera-de in der Justiz die Interessensvertretun-gen geschlossen mit Unterschriftenaktio-nen, Pressekonferenzen und Protestver-anstaltungen gegen die Bundesregierung ins Felde zieht.Eine funktionierende und unabhängi-ge Justiz ist Garant für die Wahrung von Rechtsfrieden und Rechtssicherheit und sichert durch ihre Leistungen den Rechts- und Wirtschaftsstandort Österreich. Das hohe Vertrauen der Bürgerinnen und Bür-ger in die effiziente, gut funktionierende und moderne Gerichtsbarkeit Österreichs ist gleichzeitig auch ein Auftrag für die Zukunft.„Wir unterstützen diese Werte und Zie-le. Die aktuellen Sparvorgaben – vor al-lem die weiteren Personalkürzungen – stehen dazu jedoch in krassem Wider-spruch und gefährden die Unabhängig-keit und die Qualität der Justiz!“, geben sich die Interessensvertreter kämpferisch.Die dritte Staatsgewalt benötigt aus-reichend Ressourcen und Personal, um ihre verantwortungsvolle Aufgabe zu er-füllen. Die Justiz kann das hohe Niveau und den Leistungsumfang bei weiteren Kürzungen nicht aufrecht erhalten. Neue Anforderungen, die das Erwachsenen-schutzgesetz, das Sicherheitspaket, Asyl-verfahren und zahlreiche Gesetzesände-rungen an die Gerichte stellen, können ohne die dafür erforderlichen zusätzli-chen Planstellen (RichterInnen, Staats-anwältInnen und vor allem ausreichen-des Personal zur Unterstützung: Kanzlei, Schreibdienste, IT-Personal) nicht effek-tiv erfüllt werden.Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der österreichischen Gerichte und Staats-anwaltschaften geben täglich ihr Bestes, um Sicherheit, Rechtsfrieden und Rechts-durchsetzung zu gewährleisten. Budget-kürzungen bei Aus- und Fortbildung, In-Sparwut der RegierungJustiz in NotDie Justiz wird totgespart. Der Rechtsstaat ist in Gefahr. Das von der Bundesregie-rung vorgelegte Budget für die Jahre 2018 und 2019 führt zu weiteren, teils dramatischen Einsparungen bei den Gerichten und Staatsanwalt-schaften.Großer Andrang bei den Protest-versammlungen.10frastruktur und IT-Ausstattung sowie ei-ne unzureichende Personalbedeckung führen zu längeren Verfahren, geringe-rer Qualität und Rückständen. Das schä-digt unmittelbar den Rechtsstaat, den Wirtschaftsstandort und die Bevölke-rung! In einer Resolution fordern die Justiz-bediensteten die Bundesregierung auf, ihre Regierungsverantwortung wahrzu-nehmen, die Rolle der dritten Staatsge-walt zu respektieren und deren Unab-hängigkeit, Leistungsfähigkeit und Qua-lität nicht zu gefährden!Auch die Präsidentin und Präsidenten der vier Oberlandesgerichte machten die Bevölkerung bei einer Pressekonfe-renz in Wien auf die drastische Situation aufmerksam. Sie forderten das Ausset-zen der Sparvorgaben für das Justizres-sort und Einbeziehung der Justiz in das Sicherheitspaket der Bundesregierung.Eine funktionierende Justiz ist ein Grundpfeiler eines Rechtsstaates.Die Personalkürzungen der letzten Jahre haben die Bediensteten an die Grenze der Leistungsfähigkeit gebracht und zu unakzeptablen Zuständen ge-führt. Der jetzige Standard ist nicht mehr aufrechtzuerhalten. Das Stammperso-nal wurde bereits in den letzten Jahren massiv reduziert. Die Justiz behilft sich mit Lehrlingen, Verwaltungspraktikan-tInnen und Leasingkräften. Dies führt je-doch auf Grund der notwendigen Ein-schulung durch das ohnehin immer we-niger werdende Stammpersonal wiede-rum zu einer Mehrbelastung. VerwaltungspraktikantInnen stehen beispielsweise in einem Ausbildungsver-hältnis, welches maximal für 1 Jahr ge-schlossen werden kann. Einschulungs-maßnahmen stehen damit zusätzlich auf der Tagesordnung. Die nach 3 Jah-ren gut ausgebildeten und im Dienstbe-trieb voll integrierten Lehrlinge können nach jetzigem Stand nicht in ein Dienst-verhältnis übernommen werden, Karen-zen werden ebenso wenig wie Pensio-nierungen nachbesetzt.Wir sind am Ende der Möglichkeiten angekommen. In keinem anderen Be-reich wurde in diesem massiven Aus-maß weggespart. Der Dienstbetrieb kann bei weiteren Einsparungen nicht aufrechterhalten werden. Langzeitkran-kenstände, Burnout und Kündigungen sind erkennbare Alarmzeichen. Eine funktio-nierende und unabhängige Justiz ist Garant für Rechtssicher-heit und sichert den Wirtschafts-standort Österreich.Werner GschwandtnerVorsitzender der Justizgewerkschaft OÖUnmut und Unver-ständnis für die Spar-vorgaben der Regierung im Justizpalast11Dienstrecht in der PraxisDienstverhinderungen aus sonstigen anderen wichtigen GründenBei Bediensteten kann es dazu kommen, dass Umstände eintreten, die sie an der Erbringung ihrer Dienstleistung hindern. Dies können nicht nur durch Krankheit oder Unfall verursachte Dienstver-hinderungen sein, sondern auch Dienstverhinderungen aus sonstigen anderen wichtigen Gründen.Arztbesuch als gerechtfertigte Abwesenheit vom DienstGrundsätzlich haben Arztbesuche in der Freizeit der Bediensteten zu er-folgen. Nur in Akutfällen oder wenn die Ordinationszeiten des Arztes einen Arztbesuch außerhalb der Dienstzeit nicht ermöglichen, kann der Arztbe-such während der Dienstzeit erfolgen und ist als „gerechtfertigte Abwesen-heit vom Dienst“ anzuerkennen. Um-fasst sind die tatsächliche Dauer des Arztbesuches und die Fahrtzeit zum Arzt (hin und retour), die jedoch auf ei-ne Fahrtstrecke mit bestimmter Zeit-dauer wie z. B. von nicht mehr als 30 Minuten beschränkt werden kann. Be-trägt die Fahrtzeit zum Arzt einen län-geren Zeitraum, so gilt der überstei-gende Zeitraum als Freizeit. Es sind au-ßerdem auch nur die mit der Dienstzeit sich überschneidenden Zeiträume des Arztbesuches inkl. der Fahrtzeiten als Dienstzeit anrechenbar.Der Arztbesuch ist durch Bestätigung nachzuweisen, wenn der Vorgesetzte dies verlangt. Sofern Kosten für die Arztbesuchsbestätigung entstehen, ist der Vorgesetzte zu informieren und wenn dieser dennoch auf die Arztbe-suchsbestätigung besteht, so hat der Dienstgeber die Kosten zu tragen.Gleiches gilt sinngemäß auch bei ärztlich angeordneten Therapiemaß-nahmen (z. B. Physiotherapie, Psycho-therapie, Psychologe/in) sowie ärzt-lich angeordneten Heilmassagen. Wenn der Therapie-Besuch nicht in der dienstfreien Zeit möglich ist, ist die Dauer der Behandlung, sofern sie in die jeweilige Regeldienstzeit (bei Teilzeit-beschäftigten: die gesonderte Dienst-stundeneinteilung) fällt, als Arztbesuch zu verbuchen.Wichtiger Behördengang als gerechtfertigte Abwesenheit vom DienstVorladung als Zeuge. Einer Vorla-dung als Zeuge vor ein Gericht oder ei-ne Verwaltungsbehörde muss der Be-dienstete Folge leisten. Die Zeugen-pflicht steht unter Strafsanktion (§ 333 ZPO, § 153 Abs. 2 und § 242 StPO, § 49 Abs. 5 AVG). Daher darf der Dienstgeber einem Bediensteten, der als Zeuge vor Gericht oder eine Verwaltungsbehörde geladen ist, das Erscheinen dort nicht Mag. Dr. Manuela Stadler Juristin gespag ZBR-BüroDringende Arztbesuche sind immer möglich.12verwehren. Die Erfüllung dieser Zeugenpflicht stellt eine (unver-schuldete) Dienstverhinderung dar. Bedienstete sind verpflich-tet, Dienstverhinderungen wegen Vorladung als Zeuge rechtzeitig zu melden. Ladung oder Tätigwerden als Partei. Anders als die Zeugen-pflicht stellt die Ladung oder das Tätigwerden eines Bediensteten vor Gericht oder vor einer Verwal-tungsbehörde als Partei in der Re-gel keine gerechtfertigte Abwe-senheit vom Dienst dar, da es zu-meist im privaten Interesse liegt (z. B. „Anrainerverfahren“ wie z. B. Nachbar im Bau-, Gewerbever-fahren). Da in den meisten Fällen der Bedienstete an der persönli-chen Teilnahme an der betreffen-den Amtshandlung bzw. dem Be-hördengang ein berechtigtes In-teresse hat, kann die Teilnahme daher nicht verwehrt werden. Der Bedienstete hat jedoch für die da-für erforderliche freie Zeit Erho-lungsurlaub oder Zeitausgleich zu nehmen oder sie durch Gleitzeit hereinzubringen. Hingegen ist bei Teilnahme als Partei an Verfahren, an deren Verwirklichung ein über-wiegendes öffentliches Interes-se besteht (z. B. Enteignungsver-fahren nach den Straßengeset-zen der Länder, Wasserrechtsver-fahren für Kanal-Wasserleitungs-vorhaben) die Zeit, die zur Gel-tendmachung der Parteiinteres-sen des Bediensteten unbedingt notwendig ist, als Behördengang anzuerkennen.Vorsprache beim Finanzamt (einschließlich Familienbeihil-fenstelle). Diese Erledigungen lie-gen im privaten Interesse der Be-diensteten. In den meisten Fäl-len hat der Bedienstete an der persönlichen Teilnahme ein be-rechtigtes Interesse und es kann daher die Teilnahme nicht ver-wehrt werden. Für die dafür erfor-derliche freie Zeit ist aber Erho-lungsurlaub oder Zeitausgleich zu nehmen oder sie ist durch Gleit-zeitausgleich hereinzubringen. In den vergangenen Wochen war das Thema Pflege des Öfteren im Fokus der medialen Berichterstattung. „Ge-walt in der Pflege“ wurde ebenso brei-te Aufmerksamkeit gewidmet wie den gesundheitlichen Belastungen durch Schichtarbeit. Es wurde aber auch auf die Wichtigkeit der Pflegeberufe hin-gewiesen bzw. aufmerksam gemacht. Kolleginnen und Kollegen leisten dem-nach durch die Pflege von kranken und älteren Menschen einen sehr wichti-gen und unabkömmlichen Beitrag für die Gesellschaft! In der Berichterstat-tung wurde diesem „Beruf“ auch die gebührende Wertschätzung öffentlich entgegengebracht. Die Forderung nach Verbesserungen von Arbeitsbe-dingungen gehört zu den Hauptaufgaben einer guten Arbeitnehmer-vertretung. Man muss meiner Meinung nach jedoch darauf achten, das Image eines Berufsstandes nicht in Verruf zu bringen. Dies ist deshalb immens wichtig, weil eine negative Darstellung die Bereitschaft, einen Beruf zu ergreifen, negativ beeinflussen könnte. Die Auswirkungen eines negativen Images wiederum bekommen vor allem die Kolleginnen und Kollegen zu spüren, wenn Nachbesetzungen aufgrund eines Mangels an Bewerberinnen und Bewerbern nicht (rechtzeitig) erfolgen können. Daher ist es nicht nur wichtig und sinnvoll, vorhandene Probleme aufzuzeigen, man muss auch bereits vorhandene Lösungsmaßnahmen in Erinnerung rufen bzw. konstruktiv an der Erarbeitung solcher aktiv mit-wirken. Zudem ist es sehr wichtig, auf positive Eigenschaften hinzuwei-sen und die positiven Seiten eines Berufes hervorzuheben. Besonders erfreulich finde ich, dass Landeshauptmann Mag. Tho-mas Stelzer und Landesrätin Mag. Christine Haberlander dieses The-ma aufgegriffen haben bzw. dazu beitragen möchten, aus dem drohen-den Mangel- wieder einen Traumberuf zu machen. Veranstaltungen mit hochkarätigen Vertretern aus Politik und Fachkreisen sind geplant oder haben bereits stattgefunden. Viele Kolleginnen und Kollegen in den Pflegeberufen üben ihren Beruf sehr gerne aus. Dies nicht nur aufgrund der unmittelbaren Zusammenar-beit und dem Kontakt mit Menschen, sondern auch wegen des umfang-reichen Aufgabengebiets und der fortlaufenden Weiterentwicklungs-möglichkeiten. Hinzu kommt, dass es sich durch die Altersentwicklung in unserer Bevölkerung auch um einen zukunftssicheren Beruf handelt. Mit der Ausübung eines Pflegeberufs wird ein überaus wertvoller Beitrag für die Gesellschaft geleistet. Sowohl in der Gesundheits- und Krankenpflege als auch in der Pflege von alten und/oder beeinträchtig-ten Menschen, werden die Patienten trotz der oftmals anstrengenden Arbeitsbedingungen mit Humor, Wertschätzung und hohem Fachwissen betreut. Das hohe Ausmaß an Engagement und Einfühlungsvermögen ist in vielen Fällen vorbildlich und wird von vielen Menschen/Patienten mit gebührendem Respekt und Anerkennung gewürdigt. Pflegeberufe im FokusAlfred MayrVorsitzender Gesundheits-gewerkschaft-OÖ13Silvia Dirnberger-Puchner sprach am Beginn über ihre ganz persönliche Geschichte. Sie fessel-te in ihrem interessanten Vortrag mit ihrer herzli-chen, emphatischen Art und mit ihrem ausgepräg-ten fachlichen Wissen das Publikum. Im Rahmen ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit befasst sie sich mit Forschungsthemen aus den Bereichen Psycho-therapie und Gesundheit und hat uns einige ihrer Erfahrungen im Referat nahegebracht. „Menschen wehren sich nicht gegen Verän-derungen, sondern dagegen, verändert zu wer-den“ (Peter Senge). Dirnberger-Puchner stellte dar, welche Mechanismen, Werkzeuge und Einstellun-gen erforderlich sind, damit Veränderung gelingen kann. Viele Veränderungsprozesse könnten wesent-lich unaufgeregter für alle Betroffenen und Betei-ligten gelingen, würden sich die verantwortlichen Manager oder die Führungskräfte solcher Mecha-nismen und Werkzeuge bedienen. Veränderungen zu verweigernn, wird nicht funktionieren, also ist es klüger, Veränderungen anzunehmen bzw. mit zu gestalten. Abschließend gab Dirnberger-Puchner dem Publikum ein paar wichtige Fragen und Botschaf-ten zum Thema mit auf den Weg, um mit Verän-derungen – im privaten oder beruflichen Leben – Frauen in der GÖD-OÖVeränderung. Zwischen Verweigerung und AkzeptanzSeit es Menschen gibt, findet Veränderung statt. Viele Menschen empfinden bei diesem Wort oft auch Angst und Bedrohung. Die GÖD-Frauen-OÖ haben dieses brisante Thema „Veränderung“ in dieser Veranstaltung aufgenommen. Dazu luden sie die renommierte Psychotherapeutin, Buch-autorin, Vortragende und Seminarleiterin, DDr.in Silvia Dirnberger-Puchner als Referentin ein. V. l. n. r.: Ing. Peter Casny, Petra Praschesaits, Theresia Poleschovsky, DDr.in Silvia Dirnberger-Puchner, Markus Larndorfer14Theresia PoleschovskyFrauenvorsitzende GÖD-OberösterreichWeltfrauentagDie GÖD-Frauen haben am internationalen Weltfrauentag wieder Rosen verschenkt und daran erinnert, dass vor 107 Jahren der Kampf um mehr Rechte für Frauen begonnen hat. Es wurden vie-le Errungenschaften der Gleichberechtigung er-reicht, aber es gibt noch Vieles zu tun. Zeitgleich fand auch eine Ausstellung über „100 Jahre Frau-en im Oö. Landesdienst“ statt. Sie beleuchtete die Meilensteine der Frauen im Oö. Landesdienst in den letzten 100 Jahren. besser umgehen zu können. Drei wichtige Fragen, die man sich genau in dieser Reihenfolge stellen sollte: Wer bin ich? Wo will ich hin? Mit wem? Veränderung braucht manchmal Mut, die Komfortzone zu verlassen. „Nicht der stärkste und nicht die intelligen-teste Spezies überlebt, sondern dieje-nige, die sich dem Wandel am besten anpassen kann“. Für uns war es ein interessanter und packender Vortrag, mit wertvollen und umsetzbaren Informationen. Veränderung braucht manchmal Mut, die Komfortzone zu verlassen.V. l. n. r.: Petra Praschesaits, ÖGB-Frauen-vorsitzende-Stv.in Monika Gabriel, ÖGB-Frauenvorsitzende Korinna Schumann, Theresia Poleschovsky, Renate HeitzBalance.Macht.Sinn Unter diesem Titel stand der ÖGB-Bundesfrau-enkongress in Wien. Korinna Schumann war bis-her GÖD-Frauenvorsitzende-Stellvertreterin und wurde nun zur neuen Vorsitzenden der ÖGB- Frauen gewählt. Die GÖD-Frauen-OÖ gratulieren Korinna Schumann ganz herzlich und wünschen ihr in ihrer neuen Funktion alles Gute. Der Vortrag begeisterte die Teilnehmerinnen im restlos gefüllten Saal.15Den Generationenwech-sel, der durch die vielen Pensionierungen im Pflicht-schulbereich zu erwarten war, brachte bereits dieses Schuljahr viele Neuanstel-lungen junger Kolleginnen und Kollegen mit sich. Drei Empfänge des Landes Ober-österreichs gab es auch dieses Frühjahr wieder, wobei alle Bezir-ke, beziehungsweise Bildungsregionen, vertreten waren. Mehr als hundert Dienstverträge wurden an jedem dieser Nachmittage un-terschrieben und an die topmotivierten Junglehrerinnen und Jung- lehrer übergeben. Die Neulehrerinnen und Neulehrer konnten sich beim Junge-GÖD-OÖ-Stand informieren und beraten lassen. Ver-tragsverbesserungen, Rechtsschutz sowie viele günstige Vorteile erfährt man als Gewerkschaftsmitglied. Die Junge-GÖD-OÖ ist sich nach diesen Nachmittagen sicher, dass die Bedeutung einer starken gewerkschaftlichen Vertretung allen Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrern bewusst ist und wünscht allen viel Erfolg und alles Gute im weiteren Berufsle-ben als Lehrerin und Lehrer! Die Junge-GÖD als wichtige Interessens-vertretung.Barbara IglerVorsitzende der Jungen-GÖD-OÖJunge-GÖD-OÖ Junglehrerempfang in OberösterreichEine Gruppe der Jungen-GÖD-OÖ organisierte und betreute auch beim diesjährigen Junglehrer-empfang im Steinernen Saal des Landhauses in Linz den Informations-stand der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst. Gemeinsam sind wir starkIch bin seit Beginn meiner Lehre Mit-glied, da mir Solidari-tät sehr wichtig ist. Vie-le der heute als selbst-verständlich angesehe-nen Errungenschaften im öffentlichen Dienst hätten wir nicht, gä-be es keine starke Ge-werkschaft. Die jährlichen Gehalts-verhandlungen würden ganz anders aussehen, wenn nicht der Rückhalt und das Argument der zahlreichen Mitglieder die Position der Arbeitneh-mer stärken würden. Nur GEMEINSAM können wir was erreichen.Martin Buschschachermair, Junge-GÖD-OÖ17BVA UrlaubsserviceGut geschützt in den Urlaub mit der e-cardDie Europäische Krankenver-sicherungskarte oder der Urlaubs-krankenschein gehört auf jeden Fall ins Reisegepäck.Urlaub im Ausland Mit der EKVK, der Europäischen Kranken-versicherungskarte, die auf der Rückseite der e-card angebracht ist, sind Sie wäh-rend eines vorübergehenden Aufenthaltes im Gebiet eines anderen EU- oder EWR-Staates sowie in Bosnien und Herzegowi-na, Mazedonien, Montenegro, Serbien und der Schweiz geschützt. Sie erhalten al-so alle Sachleistungen, die sich als me-dizinisch notwendig erweisen, entspre-chend den im jeweiligen Land geltenden Bestimmungen. Bitte beachten Sie, dass dem Leistungserbringer in Bosnien und Herzegowina, in Montenegro sowie in Ser-bien grundsätzlich ein örtlicher Kranken-schein zu übergeben ist. Diesen erhalten Sie gegen Vorlage der EKVK oder durch Umtausch einer provisorischen Ersatzbe-scheinigung (siehe unten) bei der zustän-digen Organisationseinheit der Gesund-heitsversicherung (Bosnien und Herze-gowina), des Krankenversicherungsfonds (Montenegro) bzw. des Republiksversiche-rungsfonds (Serbien) in der Ortschaft des vorübergehenden Aufenthalts. Für den Fall, dass Ihnen keine gültige EKVK vorliegt, können Sie eine provisori-sche Ersatzbescheinigung (PEB) bei Ihrer zuständigen Landes- oder Außenstelle be-stellen, die dem Leistungserbringer (Arzt, Krankenhaus etc.) bzw. den oben genann-ten Organisationseinheiten vorzulegen ist. Als Nachweis für Ihre Identität ist sowohl 18Krankheit oder Unfall können auch im Urlaub auftreten.Werner GschwandtnerVorsitzender der Versicherungsanstalt öffentlich BediensteterLandesstelle OÖbei Verwendung der EKVK als auch einer PEB ein Lichtbildausweis notwendig. Mit der Türkei gilt ein zwischenstaat-liches Abkommen, das einen Versiche-rungsschutz mittels Betreuungsschein gewährleistet. Da dieser Schein aber nur die Tatsache der Versicherung in Österreich bestätigt, muss er im jewei-ligen Urlaubsland vor einem Arztbesuch in einen örtlichen Krankenschein um-getauscht werden. Wir empfehlen eine Reiseversicherung In allen übrigen Staaten der Erde ist man nicht vertraglich geschützt. Dort gelten Sie als Privatpatient – die Kos-ten für eine Krankenbehandlung müs-sen an Ort und Stelle bezahlt werden, die Rechnungen mit Saldierungsver-merk können Sie bei der BVA zur Koste-nerstattung einreichen. Doch Achtung: Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem österreichischen Kassentarif! Um also unliebsame Überraschungen zu vermeiden, empfehlen wir vor Rei-sen in solche Länder dringend den Ab-schluss einer privaten Reisekrankenver-sicherung! Beachten Sie bitte, dass auch man-che Vertragsstaaten für bestimmte Leistungen Selbstbehalte vorsehen, die von der österreichischen Sozialversi-cherung nicht ersetzt werden können. Der Leistungsumfang orientiert sich, wie oben erwähnt, immer nach der Rechtslage des betreffenden Staates und kann vom österreichischen Stan-dard abweichen. Eine private Reisekran-kenversicherung ist daher auch in die-sem Fall empfehlenswert – diese ge-währleistet möglicherweise auch einen allfälligen Rücktransport, dessen Kosten von der österreichischen Krankenversi-cherung grundsätzlich nicht übernom-men werden.Müssen Sie sich aus anderen Gründen ins Ausland begeben, zum Beispiel we-gen einer Versetzung an eine Dienst-stelle im Ausland oder einer medizini-schen Untersuchung, dann wenden Sie sich bitte zeitgerecht an Ihre zuständige Landes- oder Außenstelle. Diese infor-miert Sie über den tatsächlichen Ver-sicherungsschutz bei Ihren Auslands- aufenthalten. Urlaub in Österreich Für Ihren Urlaub in Österreich genügt die Mitnahme Ihrer e-card. Mit dieser können Sie österreichweit alle unsere Vertragspartner in Anspruch nehmen. Sollten Sie einen Wahlarzt oder eine Wahleinrichtung aufsuchen, so können Sie die bezahlte Honorarnote zum all-fälligen tarifmäßigen Kostenersatz bei Ihrer zuständigen BVA Landes- oder Au-ßenstelle einreichen, die Ihnen auch gerne für alle Fragen rund um den Ver-sicherungsschutz im In- und Ausland zur Verfügung steht. Die e-Card gehörtjedenfalls ins Reisegebäck.Schutz auch im Ausland.19Next >