< PreviousInfrastruktur ist die Gesamtheit aller militärischen Anlagen, Bauten und Einrichtungen militärischer Kommunikationen und der Logistik, wie auch Flugplätze (Stützpunkte), die der Mobilisierung und Bereithaltung des Bundesheeres dient. Schon die Römer erkannten die Notwendigkeit von Infrastruktur! (Da sie der militärischen Effizienz und der Förderung des wirtschaftli- chen Wachstums dient.) „Allzeit bereit“ zu sein gehört zu den militärischen Tugenden. Gene- ralstabchef Robert Brieger schlug schon Alarm. Und die infrastruktu- relle Situation spitzt sich dramatisch zu. Es gibt mittlerweile keine Kaser- ne mehr, wo kein Sanierungsbedarf bestünde. 65 % der Kasernen sind desolat (größere Instandsetzung), 25 % der Gebäude brauchen Klei- nere Instandsetzungen, 10 % der Gebäude sind in einem brauchba- ren Zustand. Natürlich gibt es immer wieder Projekte, diese sind aber nur Trop- fen auf den heißen Stein! Ein soge- nanntes Leuchtturmprojekt in Wie- ner Neustadt sorgt natürlich für Un- mut, da Millionen von Steuergeldern in die sogenannte Sicherheitsaka- demie, die durch ihre Größe und ob deren Notwendigkeit, schon Kopf- schütteln und Unmut im Finanz- ministerium auslöste. Fliegerhorst Vogler Hörsching Im Jahre 2003 wurde das Trans- portflugzeug C-130 eingeführt. Für die Luftfrachtabfertigung (LuTUg) fehlt bis heute ein Fracht- und Per- sonen-Abfertigungsgebäude. Jeder ist schon mal in den Urlaub oder auf Dienstreise geflogen. Man fährt zum Flughafen. Checkt ein. Wartet auf das Boarding, besteigt den Flie- ger und hebt Richtung Reiseziel ab. Rundherum wird dem Flugpassagier alles geboten um seinen Grundbe- dürfnissen nachkommen zu können. Reiseziel Libanon, Kosovo, Bosnien, Mali, usw. Abflughafen Hörsching Fliegerhorst Vogler. Die Reisegruppe besteht aus 50 Soldatinnen und Soldaten. Der Eincheckvorgang mit Sicherheits- kontrolle wird in einem Hangar er- ledigt. Daraus ergeben sich mehre- re Stunden Wartezeit und dies bei jeder Temperatur, während dane- ben Gabelstapler Luftfracht abfer- tigen, ohne Sitzgelegenheiten, und nur einem WC (für die Bedienste- ten und für das zu entsendete Kon- tingent). Der Flugbetriebskompanie des Kommandos Luftunterstützung fehlt seit einem Jahrzehnt ein eigenes Personen- und Fahrzeuggebäude für die Flughafen Feuerwehr. Fliegerwerft 3 hat im Jahr 2018 einen Antrag für ein weiteres Damen-WC und einen zusätzlichen Robert Roitmair, Vorsitzender Dienststellenausschuss Kommando Luftunterstützung, Vorsitzender GBA LuU, Vorsitzender Landesleitung 25 Bundesheer, GÖD OÖ Die infrastrukturelle Situation spitzt sich dramatisch zu. Damen-Umkleideraum für weibli- che Lehrlinge im Bereich der Luft- fahrzeugtechnik gestellt. Wurde aber seitens des Ministeriums abge- lehnt. (kein Geld vorhanden) Ob im Jahr 2019 weibliche Lehrlinge auf- genommen werden können, steht in den Sternen. Als Landesvorsitzender der GÖD Bundesheergewerkschaft OÖ ist es für mich nicht nachvollziehbar, dass der Herr Kunasek seine Parteiinter- essen gegen die des BMLV und der Republik Österreich stellt. Und das Bundesheer ist bekannt dafür, dass aus Provisorien, Dauereinrichtun- gen werden. Bundesheergewerkschaft Wo der Schuh drückt 11Dienstrecht Bildungskarenz und Bildungs teilzeit Um MitarbeiterInnen Freizeit für Weiterbildungsmaßnahmen zu ermöglichen, kann ihnen Karenzurlaub/Bildungskarenz bzw. Teilzeit/Bildungsteilzeit gewährt werden. Hinweis: Auf- grund der Förderung durch das Arbeitsmarktservice (AMS) steht die Bildungskarenz bzw. Bildungsteilzeit nur Vertragsbediensteten offen. Beamtinnen und Beamte sind davon ausge- schlossen, da sie nicht der Arbeitslosenversicherung unterliegen. 1. Dienstrechtliche Voraus- setzungen Bundesvertragsbedienstete Es ist ein Karenzurlaub (Urlaub unter Entfall der Bezüge) nach § 29b VBG mit der/dem Dienstgeber/in zu vereinba- ren. Es dürfen keine zwingenden dienst- lichen Gründe entgegenstehen. Auch eine Herabsetzung der Wochenstun- den („Bildungs“-Teilzeit) kann verein- bart werden (siehe § 20 VBG). Oö. Landes- und Gemeindevertrags- bedienstete Es ist ein Karenzurlaub unter Entfall der Bezüge (Bildungskarenz nach § 48a Oö. LVBG bzw § 128 Oö. GDG 2002) mit der/ dem Dienstgeber/in zu vereinbaren. Auch eine Herabsetzung des Beschäfti- gungsausmaßes (Bildungsteilzeit nach § 48a Oö. LVBG bzw § 128 Oö. GDG 2002) kann vereinbart werden. Es dürfen keine dienstlichen Gründe dagegensprechen. Gemeinsame Regelungen: Das Dienstverhältnis muss ununterbro- chen mindestens 6 Monate gedauert haben. Die Bildungskarenz muss min- destens für 2 Monate bis maximal 1 Jahr beantragt werden. Sie kann auch in Tei- len, von je mindestens 2 Monaten ver- braucht werden. Die Bildungsteilzeit beträgt mindes- tens 4 Monate und höchstens 2 Jahre und kann ebenso in Teilen von jedoch mindestens je 4 Monaten verbraucht werden. Das Beschäftigungsausmaß ist bei der Bildungsteilzeit um mindestens ein Viertel und höchstens der Hälfte zu reduzieren, es müssen mindestens 10 Wochenstunden gearbeitet werden. 2. Weiterbildungsgeld und Bildungs teilzeitgeld – Leistung des AMS Weiterbildungsgeld Während einer Bildungskarenz wird das Weiterbildungsgeld vom AMS für insge- samt max. 12 Monate gewährt (Rahmen- frist 4 Jahre), wenn u. a. die/der Vertragsbedienstete vor der Bildungskarenz sechs Monate arbeits- losenversicherungspflichtig im nun karenzierten Dienstverhältnis be- schäftigt war Weiterbildungsmaßnahmen im Aus- maß von mindestens 20 Wochenstun- den oder einer vergleichbaren zeitli- chen Belastung schriftlich nachgewie- sen werden (bei Studium z.B. Nach- weis pro Semester über Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern im Aus- maß von 4 Semester-Wochenstun- den oder 8 ECTS-Punkten). Für Eltern mit Betreuungspflichten für Kinder un- ter 7 Jahren genügt grundsätzlich der Nachweis über 16 Wochenstunden. Das Weiterbildungsgeld während der Bildungskarenz wird in der Höhe des Ar- beitslosengeldes gewährt (rd. 55 % vom Nettoverdienst [Grenze Höchstbemes- sungsgrundlage]; mindestens jedoch 14,53 Euro pro Tag). Weiters ist ein Zuverdienst im Ausmaß der geringfügigen Beschäftigung erlaubt (im Jahr 2019 monatlich 446,81 Euro). Bildungsteilzeitgeld Während einer Bildungsteilzeit wird das Bildungsteilzeitgeld vom AMS für ins- gesamt maximal 24 Monate gewährt Mag. Dr. Manuela Stadler, Juristin im ZBR-Büro der Ober österreichischen Gesundheits holding GmbH Mit der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS vor Beantra- gung der Bildungs- karenz/Bildungs- teilzeit abklären, ob ein Anspruch auf Weiterbildungsgeld/ Bildungsteilzeitgeld besteht. TIPP 12(Rahmenfrist 4 Jahre), wenn unter anderem vor der Bildungsteilzeit sechs Monate lang mit gleich hoher wöchentlicher Nor- malarbeitszeit (über Geringfügigkeits- grenze) gearbeitet wurde während der Bildungsteilzeit der Verdienst über der Geringfügigkeitsgrenze liegt Weiterbildungsmaßnahmen im Aus- maß von mindestens 10 Wochenstun- den schriftlich nachgewiesen werden (bei Studium z.B. Nachweis pro Semes- ter über Prüfungen aus Pflicht- und Wahl- fächern im Ausmaß von 2 Semester-Wo- chenstunden oder 4 ECTS-Punkten). Das Bildungsteilzeitgeld während Bil- dungsteilzeit beträgt pro reduzierter Stun- de 0,82 Euro; somit können bei Reduktion von 40 auf 20 Wochenstunden max. 16,40 Euro pro Tag (0,82 x 20 = 16,40 Euro; bei 30 Kalendertagen wären dies 492,– Euro) an Weiterbildungsgeld bezogen werden. Kein Anspruch auf Weiterbildungsgeld bzw. Bildungsteilzeitgeld besteht, wenn auf Grund einer Ausbildung oder mehrerer Ausbildungen Einkünfte in Höhe von mehr als dem Eineinhalbfachen der Geringfügig- keitsgrenze (2019: 446,81 Euro, daher monat- lich mehr als 670,22 Euro) erzielt werden. Weiterbildungsgeld/Bildungsteilzeitgeld: Das AMS fordert grundsätzlich eine persön- liche Vorsprache, dabei werden nähere De- tails der Antragstellung besprochen. 3. Versicherung Die/der Vertragsbedienstete ist während der Bildungskarenz mit Bezug des Weiterbil- dungsgeldes kranken- und pensionsversi- chert. Für die Zeit des Bezuges von Weiter- bildungsgeld ist jede/r bei der GKK kranken- versichert. Während einer Bildungsteilzeit mit Bezug von Weiterbildungsgeld liegt ei- ne Doppelversicherung (GKK und KFL/KFG) bei jenen vor, die mit ihrem Dienstverhält- nis dem KFL/KFG-Versicherungsschutz un- terliegen. Für B-KUVG-Versicherte bzw. GKK-Versicherte sind nur die BVA bzw. GKK zuständig. Unfallversicherungsschutz be- steht für die Teilnahme an Weiterbildungs- maßnahmen, für die Weiterbildungsgeld bzw. Bildungsteilzeitgeld gebührt. Weitere detaillierte Informationen er- halten Sie bei den für Sie zuständigen Per- sonalvertretungen, Betriebsräten und GÖD OÖ Landesleitungen sowie dem AMS. Berufliche Teams bestehen naturgemäß aus meist unterschiedlichen Charakteren mit ihren individuellen Stärken und Schwächen. Im Idealfall bringt jede/r MitarbeiterIn seine positi- ven Eigenschaften ein und stressige Situationen – bei- spielsweise durch erhöh- tes Arbeitsaufkommen oder Personalausfälle – können so- mit gut bzw. besser bewältigt werden. Dies geht natürlich nur bis zu einer bestimmten Grenze. Dauerhafte Stress- situationen – wegen beispiels- weise zu hoher oder zu langer Personalausfälle – sind Belas- tungsproben für jede/n Einzel- ne/n und führen schneller zu Unstimmigkeiten. In der betriebsrätlichen und gewerkschaftlichen Arbeit sind wir häufig mit folgenden Situationen konfrontiert: Einzelne MitarbeiterInnen oder Vorgesetzte verursachen ver- meidbare Stress- oder Konfliktsituationen, die sich auf andere oder das gesamte Team negativ auswirken. Es entstehen Span- nungen im Team, der Zusammenhalt bröckelt oder verschwin- det ganz. In solchen Situationen ist es nicht verwunderlich, dass manche die Freude an der Arbeit verlieren und die arbeitsbe- dingten Belastungen steigen. In der Folge können die Team- mitglieder ihre Tätigkeit nicht mehr mit vollem Elan verrichten. Maßnahmen, die auf das Teambuilding abstellen, wie Organisa- tionsprojekte, Supervision, Schulungen etc. können dabei sehr hilfreich sein. Manchmal jedoch ändert sich das negative Ver- halten einer Person nicht oder nur kurzfristig, weshalb sich auf lange Sicht die Zusammenarbeit nicht verbessert. Ich behaupte und bin überzeugt, dass 90 bis 95 % der Mit- arbeiterInnen und Führungskräfte ihre Arbeit sehr gut erledi- gen und einen wertschätzenden Umgang pflegen wollen und auch tatsächlich pflegen. Wertschätzung ist der Schlüssel, da- mit auch die Freude an der Tätigkeit erhalten bleibt. Daher kann es manches Mal besser sein und mehr Mut erfordern, mit Maß- nahmen am Einzelnen anzusetzen um die anderen zu schüt- zen. In diesem Sinne trägt jede/r Einzelne von uns Verantwor- tung für einen achtsamen Umgang untereinander. Abschließend wünsche ich allen Kolleginnen und Kollegen erholsame Stunden in der bevorstehenden Urlaubszeit! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Die Macht des Einzelnen. Alfred Mayr Vorsitzender Gesundheits- gewerkschaft OÖ 13... beinahe konnten die GÖD-Frauen, anlässlich ihres Besuches im Fliegerhorst Vogler, dieses Gefühl verspüren. Die Einladung des Landesleitungsvorsitzenden Robert Roitmair ermöglichte allerdings nicht das Abheben über die Wolken, anstatt dessen aber das Eintauchen in die verantwortungsvolle, professionelle und hochinteressante Arbeit der Piloten und Pilotinnen im Fliegerhorst Vogler. Darunter sind auch jene Kol- leginnen und Kollegen des öffentli- chen Dienstes, die immer wieder im In- und Ausland zu Einsätzen geru- fen werden. Im Ernstfall evakuieren sie zum Beispiel Menschen aus der Luft und versorgen im Notfall gan- ze Dörfer mit Nahrungsmitteln und Medikamenten. Zu ihren Aufgaben gehören auch gefährliche Erkun- dungsflüge, Lawinensprengungen und ähnlich spektakuläre Einsätze. Ein weiterer Höhepunkt des Besu- ches war die Besichtigung und aus- führliche Erklärung des Transport- flugzeuges Hercules C-130. Dieses Flugzeug dient in erster Linie zum Transport von Personal und Ver- sorgungsgütern, vor allem im Rah- men von Auslandseinsätzen des Bundesheeres. Im Rahmen der Füh- rung durch die Piloten der Hercules konnten die GÖD Frauen das Cock- pit und den Frachtraum der Trans- portmaschine besichtigen. GÖD Frauen mit der Technikerin der Fliegerwerft 3. Theresia Poleschovsky Frauenvorsitzende GÖD-Oberösterreich Beeindruckende Erlebnisqualität beim Bundesheer. Besonders interessant war der Ein- blick in das „Innenleben“ der Luft- fahrzeuge. In der Fliegerwerft 3 ist die Fachabteilung „Hubschraubersystem“ für Wartung und Instandsetzung der Hubschrauber-Flotte verantwortlich. Er- freulich für die GÖD-Frauen war, dass dort eine junge Kollegin, die eine Leh- re in der Flugfahrtechnik absolviert hat, in der Fliegerwerft 3 momentan als ein- zige Luftfahrtechnikerin Wartungsarbei- ten an den Hubschraubern durchführt. Die Arbeiten werden von ihr mit der vor- geschriebenen Exaktheit erledigt. Die Kollegin ist begeistert: „Ich könnte mir keinen interessanteren Beruf vorstellen“. Die GÖD-Frauen konnten sich anstatt die „grenzenlose Freiheit über den Wol- ken“ zu erleben, davon überzeugen, dass unsere Soldatinnen und Soldaten dort eine hervorragende Arbeit für un- ser Land leisten und den Menschen ge- rade auch in Notsituationen immer wie- der unverzichtbar zur Seite stehen. GÖD Frauen Über den Wolken muss Freiheit wohl grenzenlos sein ... 14Junge GÖD OÖ Bei den Junglehrerempfängen in Oberösterreich Einige Mitglieder der Jungen GÖD OÖ organisierten und betreuten bei den diesjährigen drei Terminen der Junglehrerempfänge im Steinernen Saal des Landhauses sowie in den Redoutensälen in Linz den Informa- tionsstand der Gewerkschaft öffent- licher Dienst. Mehr als zweihundert Junglehrerinnen und Jung lehrer bekamen an diesen Nachmittagen in den traditionsreichen Sälen ihre Dienstverträge überreicht. Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer sowie Landeshauptmann-Stellvertreterin und Landesrätin für Bildung, Frauen und Gesundheit Mag. Christine Haberlander gratulierten und empfingen die Neulehrerinnen und Neulehrer in ihrem Dienst an den ober- öster reichischen Pflichtschulen. Weiters konnten die Jungelehrerinnen und Junglehrer an diesen Nachmittagen ihre Personalvertreter und gewerk- Kontakte pflegen – Verantwortung leben. Barbara Igler Vorsitzende der Jungen-GÖD-OÖ schaftlichen Vertreter kennenlernen und sich unverbindlich beraten lassen. Egal ob Fragen zu Versetzungen, zum Dienstrecht, der Lehrverpflichtung oder anderen schulischen Bereichen anstanden, die Personalvertretung und die Gewerkschaft konnte viele Fragen vor Ort klären. Die Junge GÖD OÖ ist sich nach diesen Nachmit- tagen sicher, dass die Bedeutung einer starken gewerkschaftlichen Vertretung allen Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrern bewusst ist und wünscht allen viel Erfolg und vor allem Freude an in ihrem Beruf als Lehrerin und Lehrer! Professionelle Beratung am Infostand der Jungen GÖD 15Next >