< PreviousAm 15. November 2019 wurde in einer groß angekündigten Pressekonferenz die Lehrer- und Schulbewertungs-App „Lernsieg“ von Benjamin Hadrigan präsentiert. Der Gründer, ein durchaus ambitionierter 18-jähriger Schüler, hat mit Investoren diese App durch eine sechsstellige Summe subventioniert online gestellt. Die Kriterien, für die 5-Sterne vergeben werden, lauten: Unterricht, Fairness, Respekt, Motivationsfähigkeit, Geduld, Vorbereitung, Durchsetzungsfähigkeit und Pünktlichkeit. Angeblich soll die App eine Plattform zur Anerkennung von Leistungen des Lehrpersonals sein, gleichzeitig soll es zur Erhöhung der Bildungsqualität beitragen. Die Leh- rergewerkschaft hat von Beginn an Bedenken hinsichtlich der Persön- lichkeitsrechte und des Datenschut- zes geäußert. Frau Bildungsministe- rin Iris Rauskala meinte, sie sei nicht zuständig, denn wenn tatsächlich Lehrergewerkschaft Datenschutz ist ein Menschenrecht Die App „Lernsieg“ wurde innerhalb von vier Tagen aus den App-Stores genommen. 10Datenschutz ist ein Menschenrecht! Petra Praschesaits Vorsitzender Stellvertreterin GÖD-Oberösterreich Vernaderung oder Verletzung der Per- sönlichkeitsrechte vorkommen, dann wäre die Gewerkschaft aufgerufen, die Rechtsvertretung zu übernehmen. Mittlerweile handelt das Bildungsmi- nisterium auch und hat ein Gutach- ten durch einen Datenschutzexperten in Auftrag gegeben. Es ist schließlich auch eine Frage der Fürsorgepflicht des Dienstgebers – der Bildungsdirektion und natürlich im Besonderen des Bil- dungsministeriums – hier aktiv zu wer- den und sich vor die Lehrerinnen und Lehrer zu stellen. Den Schülerinnen und Schülern sollte mit der App eine Stimme gege- ben werden. Das ist leider in keinem Fall gelungen. Es genügt nämlich tat- sächlich, mit einer Handynummer ein- zusteigen. Die Nummer wird registriert und es scheint niemals auf, ob die Be- werter tatsächlich diese Schule be- suchen, oder nicht. Das heißt, die Be- werter bleiben in jedem Fall anonym. Dass hier positive, und natürlich auch negative Bewertungen möglich sind, ist logisch und auch menschlich. Lehrerinnen und Lehrer sind nicht grundsätzlich gegen ein Feedback, aber diese App ist kein Feedback-, sondern ein Bewertungstool. Hier fehlt ein wertschätzender und respektvoller Rahmen, damit wir unser Schulsystem sinnvoll weiterentwickeln können. „Gu- tes“-Feedback wäre, dass man sich an Regeln hält und die Rückmeldung nur der sieht, den sie betrifft. Wir alle wis- sen, dass Lob sehr gut angenommen wird und auch als Motivationsschub dient. Wir wissen aber auch, dass es nicht immer perfekt läuft, da sollen weder bei Schülerinnen und Schü- lern noch bei Lehrerinnen und Lehrern „Verletzungen“ passieren. Hier ist ein Gespräch in Augenhöhe, auch mit den Eltern, eher angebracht. Vielleicht hilft uns da ja das von der Regierung vorbe- reitete Online-Tool, bei dem die Ergeb- nisse bei der Lehrerin bzw. beim Lehrer bleiben. Neu ist das nicht, denn jetzt gibt es schon Fragebögen, in denen die Schülerinnen und Schüler die Un- terrichtsgestaltung und den Umgang mit den Kindern und Jugendlichen be- werten können, z.B. Squibb oder SQA- online. Sehr bedenklich finde ich außer- dem, dass viele persönliche Daten in der App zu finden sind. Kein Lehrer in ganz Österreich wurde gefragt, ob er in dieser Bewertungs-App namentlich aufscheinen möchte. Das halte ich für äußerst bedenklich, denn DATEN- SCHUTZ ist ein MENSCHENRECHT! Angeblich wurden die Namen von den Homepages der Schulen abge- schrieben. Interessant ist, dass auch Schulen vorkommen, die keine Home- page haben. Beim „Abschreiben“ dürf- ten auch Fehler passiert sein, denn die Umlaute sind häufig falsch: So wurde zum Beispiel aus einem Herrn Bürger ein Herr Börger. Gerade in Zeiten der DSGVO, wo nicht einmal mehr die Na- men der Kinder auf den Zeichnungen in der Klasse stehen dürfen, wünsche ich mir einen sorgsamen Umgang mit unseren Lehrerdaten. Die Juristen der GÖD wurden beauftragt, die App zu prüfen, ob hier nicht Persönlichkeits- rechte verletzt worden sind. Weiters wurde ein Schreiben der GÖD an den App-Betreiber allen Lehrerinnen und Lehrern zur Verfügung gestellt, um die Löschung der personenbezogenen Da- ten einzufordern. Die App „Lernsieg“ wurde innerhalb von vier Tagen aus den App-Stores ge- nommen, mit der Begründung, dass Herr Hadrigan mit gehässigen E-Mails überschwemmt wurde. Mir tut der Gründer auch leid, denn ihn hat man mit dem Hintergedanken, Daten zu sammeln und in weiterer Folge Profit zu machen, nach vorne gestellt. Das ist meiner Meinung nach unverantwort- lich, denn es war klar, dass bei einer derartigen App mit heftigen Reaktio- nen zu rechnen ist. Schulbildung ist keine Pizzabestel- lung, daher muss ein sinnvolles Feed- back-System anders aussehen, als Sternchen zu vergeben. Von der Ge- werkschaft Öffentlicher Dienst wur- den bereits Musterklagen eingebracht. Wann, ob und in welcher Weise die App wieder online gestellt wird, weiß man derzeit nicht. Ich hoffe, dass Grundwerte, wie Vertrauen und Em- pathie weiter in unseren Schulen Platz finden. Bundesweite Plakataktion. 11Dienstrecht Beschäftigungsverbot, Wochengeld, Elternkarenz und Kinderbetreuungsgeld Beschäftigungsverbot (Mutterschutz) 8 Wochen vor der Geburt bis 8 Wochen nach der Geburt besteht ein absolutes Beschäftigungsverbot, d.h. die Bediens- tete darf nicht beschäftigt werden, das Dienstverhältnis bleibt aber bestehen. Davor kann aus Gründen der Gefähr- dung für Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind ein individuelles Be- schäftigungsverbot (vorzeitiger Mutter- schutz) bestehen. Bei Mehrlingsgeburten, Kaiserschnitt und Frühgeburten verlängert sich das Beschäftigungsverbot auf mindestens die ersten zwölf Wochen bis maximal 16 Wochen nach der Entbindung. Ist eine Verkürzung der 8-Wochen-Frist vor der Entbindung eingetreten, so verlängert sich die Schutzfrist nach der Entbindung im Ausmaß dieser Verkürzung, höchs- tens jedoch auf 16 Wochen. Mag. Dr. Manuela Stadler, Juristin im ZBR-Büro der Ober österreichischen Gesundheits holding GmbH Wochengeld Während des Zeitraumes des Be- schäftigungsverbotes erhalten Ver- tragsbedienstete Wochengeld vom für sie zuständigen Krankenversicherungs- träger (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter BVA, Gebietskrankenkasse GKK) bzw. Krankenfürsorgeträger (Kran- ken- und Unfallfürsorge für Oö. Landes- bedienstete KFL, Kranken- und Unfallfür- sorge für oö. Gemeinden KFG). Die Höhe des Wochengeldes ergibt sich aus dem durchschnittlichen Netto- verdienst der letzten drei vollen Kalen- dermonate vor Beginn des Beschäfti- gungsverbotes inklusive eines Zuschla- ges für Sonderzahlungen. Beamtinnen erhalten während des Zeit- raumes des Beschäftigungsverbotes ihre Bezüge von der/dem Dienstgeber/in wei- ter (und erhalten daher kein Wochengeld). Elternkarenz Für den Zeitraum nach Ende des Be- schäftigungsverbotes bis maximal zum vollendeten 2. Lebensjahr des Kindes (d.h. bis zum Tag vor dem 2. Geburtstag des Kindes) kann die Bedienstete (Bun- desbeamtinnen, Bundes-, oö. Landes- und Gemeinde(verbands)-Vertragsbe- dienstete) eine Karenz nach dem Mutterschutzgesetz bzw. die oö. Lan- des- und Gemeinde(verbands)-Beam- tin nach dem Oö. Mutterschutzgesetz (MSchG gilt, wenn in Betrieben tätig) in Anspruch nehmen, die ihr von der/dem Dienstgeber/in zu gewähren ist. Zwischen den Elternteilen kann die Karenz zweimal geteilt werden, wobei ein Karenzteil zumindest 2 Monate be- tragen muss. Beim erstmaligen Wechsel können die Eltern 1 Monat Karenz gleich- zeitig in Anspruch nehmen (Karenzende ist dann bereits mit vollendetem 23. Le- bensmonat des Kindes). Während der Elternkarenz werden seitens des Dienstgebers/der Dienstge- berin keine Bezüge geleistet. Dafür be- TIPP Informationen zum Kinderbetreuungsgeld finden Sie unter www.bmfj.gv.at. 12Es freut uns sehr, dass Herr Landeshauptmann Mag. Stelzer unserem Antrag auf Verlängerung der Altersteilzeit zugestimmt hat und damit die bisher bekannten Regelungen für weitere drei Jahre – bis 31. Dezember 2022 – bestehen bleiben. Damit haben weiterhin alle Vertragsbediensteten die Mög- lichkeit die kontinuierliche Alters- teilzeit zu nutzen. Für die geblockte Form müssen weiterhin zusätzliche Vorausset- zungen erfüllt werden. Generell kann die Altersteilzeit auch mit dem Freistellungszeit- raum durch ein angespartes Zeit- wertkonto kombiniert werden. Zurzeit besteht unsere größ- te Herausforderung darin, die im Pflegebereich neuen Berufsbilder (wie die Pflegefachassistenz) auf- grund geänderter Zugangs- und Ausbildungsvoraussetzungen in unser bestehendes Gehaltssche- ma zu integrieren. Zu diesem Zweck wurde eine Plattform der vier beteiligten Ge- werkschaften GÖD, younion, vida und GPA-djp gebildet, die diese Themen gemeinsam mit VertreterInnen des Landes Oberöster- reich, der Sozialhilfeverbände sowie der Oö. Gesundheitsholding bearbeitet. In diesen Arbeitsgruppen thematisieren wir auch die bestehen- den Arbeitsbedingungen wie die Dienstplansicherheit oder die Sicherstellung von Ersatzpersonal für längerfristige Ausfälle sowie die Rekrutierung von ausreichend Personal. Über den aktuellen Stand der Verhandlungen werden wir Sie weiterhin am Laufenden halten. Weiters arbeiten wir intensiv an der Harmonisierung der Ar- beitszeit-Modelle innerhalb der Oö. Gesundheitsholding mit dem Ziel einheitliche Spielregeln für alle Beschäftigten zu schaffen. Wir bemühen uns bis Mitte 2020 zu ersten Ergebnissen zu kommen. Abschließend wünsche ich Ihnen allen ein gesegnetes Weih- nachtsfest mit möglichst vielen erholsamen Momenten um neue Kraft und Energie zu tanken! Ihr Alfred Mayr steht jedoch bei Erfüllung der Voraus- setzungen ein Anspruch auf Kinderbe- treuungsgeld für bestimmte Zeiträume. Kinderbetreuungsgeld Antragstellung. Für oö. Landes- und Gemeinde(verbands)bedienstete, die bei der GKK krankenversichert sind, aber auch für diejenigen, welche bei der KFG bzw. KFL krankenversichert sind, ist die GKK zuständig. Für Bundesbedienstete, die bei der BVA krankenversichert sind, ist die BVA zuständig. Zwei Varianten des Kinderbetreuungsgeldes Hinweis: Während des Bezugs von Wo- chengeld ruht der Anspruch auf Kin- derbetreuungsgeld in der Höhe des in der Regel höheren Wochengeldes und es erfolgt für diesen Zeitraum daher grundsätzlich keine Auszahlung von Kinderbetreuungsgeld. Einkommensabhängiges Kinder- betreuungsgeld. Das einkommens- abhängige Kinderbetreuungsgeld kann von einem Elternteil für die Dauer von maximal 365 Tagen ab der Geburt des Kindes bezogen werden. Beansprucht auch der andere Elternteil Kinderbe- treuungsgeld, so verlängert sich der Zeitraum um 61 Tage bis 426 Tage ab der Geburt des Kindes. Die Höhe beträgt idR 80 Prozent des Wochengeldanspru- ches bzw. der Letzteinkünfte, maximal jedoch 66 Euro täglich. Pauschales Kinderbetreuungsgeld als Konto. Das Pauschale Kinderbe- treuungsgeld als Konto kann von einem Elternteil für die Dauer von maximal 851 Tagen ab der Geburt des Kindes bezo- gen werden. Beansprucht auch der an- dere Elternteil Kinderbetreuungsgeld, so verlängert sich der Zeitraum um 91 bis max. 212 Tage bis maximal 1.063 Ta- ge ab der Geburt des Kindes. Die Höhe des Pauschalen Kinderbe- treuungsgeldes als Konto ist abhängig von der Bezugsdauer und beträgt bei Bezug durch einen Elternteil bei der kürzesten Variante von 365 Tagen ab der Geburt des Kindes 33,88 Euro täglich und bei der längsten Variante von 851 Tagen ab der Geburt des Kindes 14,53 Euro täglich. Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Alfred Mayr Vorsitzender Gesundheits- gewerkschaft OÖ Wir arbeiten intensiv an der Harmonisierung der Arbeitszeit- Modelle. 13Frauenvorsitzende und Vorsitzender-Stv. in der GÖD, Monika Gabriel initiiere dazu eine Studie, die interessante Ergebnisse lieferte. Viele Frauen haben sich schon oft gewun- dert, warum sie z. B. beim Friseur um so viel mehr bezahlen wie ein Mann. Die Antwort ist meist sehr klar. Frauen haben längere Haare und sie legen mehr Wert auf gute Pflegeprodukte. Eine Studie der IHS liefert zu 450 befragten Friseuren in Österreich ein interessantes Ergebnis. Ist Frau sein teurer als Mann sein? Auf diese Frage suchten die Frauen der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst eine klare Antwort Vergleicht man z. B. den gleichen Kurzhaarschnitt mit der gleichen Dienstleistung zwischen Frau und Mann, so bezahlt eine Frau in Österreich durchschnittlich um elf Euro mehr als ein Mann für „haarscharf“ die gleiche Dienstleistung. Diese ökonomische Diskriminierung fin- det man auch bei der Textilreinigung. Auch dort bezah- len Frauen z. B. für das Reinigen einer Baumwollbluse, oh- ne Taschen, Rüschen oder anderen aufwändigen Details, mit dem gleichen Schnitt eines Baumwollhemdes, um durchschnittlich das Doppelte mehr als für eine Hemd- reinigung. Die Untersuchung ergab weiters, dass der Preis bei Körperpflegeprodukten für Frauen im Schnitt um neun Euro pro Packung höher ist als bei ähnlichen Produkten für Männer. Man weiß aus Studien, dass Frau- en eher auf die Aufmachung des Produktes achten und auch bereit sind, für Pflege und Kosmetik mehr Geld aus- zugeben. Diesen Umstand nutzen die Hersteller offen- sichtlich aus. Die GÖD-Frauen wollen mit dem Ergebnis der IHS- Studie die Verbraucherinnen sensibilisieren, dass sie sich vor dem Kauf informieren, oder auch einmal bewusst zum günstigeren unisex-Produkt greifen. Diese Preisunterschiede sind subtile Benachteili- gungen von Frauen und werden auch Gender Pricing genannt. Zusammengefasst könnte man sagen: „Darf’s ein bisschen teurer sein“ – schließlich bezahlen Frauen für die gleiche Dienstleistungen oder Waren oft deutlich mehr als Männer. Ja, Frau-Sein in Österreich ist manchmal auch eine ökonomische Herausforderung. Frauen verdienen weni- ger als Männer, leisten also auch unbezahlte Arbeit und zahlen dann auch beim Einkauf oft drauf. Die gesamte Studie ist auf www.goed.at/aktuelles/ news/veranstaltungsrueckblickihs-studienpraesentati- ongenderp/ nachzulesen. Für „haarscharf“ die gleiche Leistung beim Friseur bezahlen Frauen im Durchschnitt um elf Euro Mehr. 14V. l. n. r.: Frauenvorsitzende und Vorsitzender-Stv. in Monika Gabriel, GÖD Vorsitzender Dr. Norbert Schnedl, GÖD-Frauen OÖ. Vorsitzende Theresia Poleschovsky, Vorsitzende-Stv. in Petra Praschesaits In der Vorweih- nachtszeit herrscht Hektik statt Besinn- lichkeit. Die GÖD Frauen OÖ wün- schen ruhige und besinnliche Weih- nachtsfeiertage und für das kommende Jahr alles Gute. Theresia Poleschovsky Frauenvorsitzende GÖD-Oberösterreich Haben Sie gewusst, dass im Bundesdienst der Gesamt-Frauenanteil 42,4 Prozent und der Gesamt-Frauenanteil in Führungspositionen (alle Qualifikationsgruppen) 35,8 Prozent beträgt. dass der Einkommensunterschied zwischen Frauen und Männern im Bundesdienst weiter gesunken ist! Der Einkommensbericht des Bundes zeigt die Einkommensdifferenzen = Gender Pay Gap zwischen Frauen und Männern auf. Dieser ist für 2018 auf den historisch niedrigsten Wert von 10,3 Prozent (2017: 11 Prozent) gesunken. Damit ist auch der Equal Pay Day im öffentlichen Dienst auf den 28. November nach hinten gerückt. Woher kommen diese 10,3 Prozent? Generell ist der Gender Pay Gap im Bundesdienst auf folgende Punkte zurückzuführen: Umfang an geleisteten Überstunden (Männer lassen sich Überstunden auszahlen, Frauen eher nicht) Lebensalter/Dienstantritt Qualifikation Innehaben einer Leitungsfunktion Für den Einkommensvergleich wurde das Einkommen der Teilzeit- beschäftigten auf Vollbeschäftigung hochgerechnet lt. Einkommensbericht BMDöS. Diesen finden Sie unter www.bmoeds.gv.at/Themen/Aktuell/ Einkommensbericht-2019.html Achtung „Teilzeitfalle“ Auch bei uns in der GÖD „ploppt“ dieses Thema immer wieder auf. Wir GÖD-Frauen erlauben uns darauf aufmerksam zu machen, dass viel zu we- nig Kolleginnen die finanziellen Auswir- kungen für die Pension bedenken. Selbst- verständlich bleibt es jeder und jedem in der Selbstbestimmung und Wahlfreiheit überlassen, wie sie oder er das Erwerbs- und Familienleben gestaltet. Teilzeit auf Zeit – für eine gewisse Le- bensphase – ist oft finanziell verkraftbar. Teilzeit auf Dauer kann im Alter zu prob- lematischen Verhältnisse führen. Wir GÖD-Frauen sind ständig um Auf- und Erklärung bemüht. 15Nach einem ereignisreichen Jahr freut sich die Junge GÖD OÖ über viele neue Mitglieder. Das Ziel der Jungen GÖD ist es, aus allen Bereichen des öffentlichen Dienstes junge, enga- gierte Leute zu finden, die sich für die Arbeit bei der Gewerkschaft einsetzen wollen. Die Junge GÖD darf sich glücklich schätzen, dass es in diesen unruhigen Zeiten – oder genau wegen diesen – viele Mitarbeiter im öffentlichen Dienst gibt, die unseren Solidaritätsgedanken und unser Engagement mittragen. Auf dieser Seite stellen sich ein paar neue Teammitglieder vor. Seit meinem ersten Jahr in der Justiz wurde mir be- wusst, wie wichtig die Mitgliedschaft bei der Gewerkschaft des Öffentlichen Dienstes ist. Sie bietet neben einem her- vorragenden Rechtsschutz auch hochwertige Vorteile für Freizeit, Hobby und Familie. Da ich in der Justiz aus dem Technikbereich stamme, interessieren mich vor Allem die aktuellsten Angebote für das Mobiltelefon und das Internet sehr. Aber auch die Leistungen im Bildungsförderungsbe- reich nehme ich gern und laufend in Anspruch und emp- fehle jedem, sich diese genauer anzusehen, denn für fast jeden Bereich ist hier eine passende Förderung vorhanden. Neben den Vorteilen spielt für mich natürlich auch der Solidaritätsgedanke eine große Rolle und ist der Haupt- grund, warum ich GÖD-Mitglied bin. Innerhalb meiner Justizgewerkschaft habe ich dank meiner Mitgliedschaft die Möglichkeit mit anderen Mitgliedern in Kontakt zu treten. Es macht mir als sehr kommunikativen Menschen enorm Spaß, neue Kolleginnen und Kollegen auch aus anderen Bereichen des Öf- fentlichen Dienstes kennen zu lernen. Genau diese Kontakte können einem dann im Berufs- leben oftmals weiterhelfen und auch die eigene Persönlichkeit wird hier sehr gut weiterentwi- ckelt. Die Junge GÖD ist, wie ich meine, die perfekte Anlauf- stelle für junge motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbei- ter, da hier aktiv Ideen eingebracht werden können und auch bei der Mitgestaltung und Umsetzung der einge- brachten Gedanken tatkräftig mitgewirkt werden kann. Außerdem finde ich es schön mitanzusehen, wie sich junge Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vernetzen und trage hier auch gern aktiv meinen Teil dazu bei. Alexander Öttl, IT-Abteilung Landesgericht Linz Die perfekte Anlaufstelle für junge motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter! 16 Junge GÖD OÖ Dabei sein ist wichtig – Komm, mach mit!Barbara Igler Vorsitzende der Jungen-GÖD-OÖ Vernetzung und Mitbestimmung. Kurz nach meinem Eintritt in den Landes- dienst trat ich auch der GÖD OÖ bei. Es ist für mich in diesen schnellle- bigen Zeiten, wie diesen sehr wichtig, in einer solida- rischen Gemeinschaft für ArbeiterInnen und Ange- stellte im öffentlichen Dienst verankert zu sein. Ich denke z.B. an die Lohn- und Gehaltsverhandlungen, bei denen die GÖD laufend einen wesentlichen Bei- trag zu einem ausgewogenen und finanziell gerech- ten Arbeitsumfeld leistet. Ohne einer starken GÖD mit breiter Unterstützung durch eine möglichst hohe Mitgliederzahl würde es solche Verhandlungen in der gewohnten Form und auf Augenhöhe mit dem Dienst- geber nicht geben! Außerdem bietet die GÖD auch besondere Leistungen, wie den einzigartigen Berufsrechtsschutz, wo die Mitglieder in rechtlichen Belangen gut beraten und vertreten werden. Das kollegiale Netzwerk der GÖD, über das laufend wichtige Informationen – auch für meine Berufsgruppe – kommuniziert werden, ist für mich ein weiterer und wesentlicher Grund Mitglied der Gewerkschaft öffentlicher Dienst zu sein! Nicht zuletzt gibt es zahlreiche Förderungen und Vergünstigungen durch die die Mitglieder der GÖD im täglichen Leben profitieren! Alles in allem ist es ein Gewinn bei der GÖD – Mitglied zu sein! Daniel Stumvoll, Förster im OÖ. Landesforstdienst, BH Steyr- Land Erst seit kurzem engagiere ich mich für die Junge GÖD. Doch bereits in meiner Lehr- zeit beim Landesschulrat für OÖ stellte ich fest, wie wich- tig die Gewerkschaft für den öffentlichen Dienst ist. Diese macht sich nicht nur in den jährlichen Gehalts- verhandlungen für die Mitglieder stark und setzt sich dementsprechend für faire Gehälter ein, auch werden hier zahlreiche attraktive Vergünstigungen im Bereich Familie und Freizeit angeboten. Um die Gewerkschaft weiterhin zu stärken, ist es wichtig, dass laufend junge Menschen beitreten. Innerhalb der Jungen GÖD können auch stetig neue Ideen eingebracht werden, welche wir dann auch ver- suchen bestmöglich umzusetzen. Im Rahmen der Sitzungen der Jungen GÖD bietet sich mir auch immer wieder die Möglichkeit neue Kolleginnen und Kollegen aus an- deren Dienststellen und dessen Aufgabenbereiche kennenzulernen sowie neue Informationen zu erhalten. Stefanie Kohlberger, Oberlandesgericht Linz Punschstand Die Junge GÖD OÖ hat sich dieses Jahr vor Weihnachten am Punschstand des Landesdienst- leistungszen- trums beteiligt. Am 4. Dezember 2019 stand das Team der Jungen GÖD OÖ an der Aus- schank vor dem LDZ um für einen guten Zweck Punsch und Co. zu verkaufen. Ein Dank gilt unserem GÖD Vorsitzenden Dr. Peter Csar, der uns diesen Tag am Punsch- stand ermöglicht hat. Innerhalb der Jungen GÖD können auch stetig neue Ideen eingebracht werden. Über das kollegiale Netzwerk der GÖD werden wichtige Informationen kommuniziert 17Volksgartenstraße 34, 5. Stock 4020 Linz Tel: 0732 / 65 42 66 - 25 Email: ooe@goed.atNext >