< PreviousLehrergewerkschaft In der Hoffnung liegt die Kraft zur positiven Veränderung Das neue Regierungsprogramm mit dem Titel „Aus Verant- wortung für Österreich“ liegt vor. Eine Bewertung von den mehr oder weniger konkreten türkis-grünen Vorhaben ist zum Zeitpunkt des Druckes nicht möglich. Für die gesetz- liche Realisierung fehlen die Informationen und konkrete Details, die hoffentlich sozialpartnerschaftlich geklärt werden. Es gibt aber durchaus bemerkenswerte Punkte, die uns hoffen lassen. So heißt es schon in der Präambel, dass es gemeinsame Ziele mit neuen Wegen braucht. Bildung ist eine un- serer wichtigsten Investitionen in die Zukunft. Sie ermöglicht die Entfaltung von Persönlichkeit und „Talenten“, be- wirkt mehr Chancengerechtigkeit, eb- net den Weg zu einer passenden Be- rufswahl und schafft so das Fundament für ökonomische Unabhängigkeit so- wie für ein selbstbestimmtes Leben. Österreich hat ein gutes und starkes öffentliches Bildungssystem, das für al- le offensteht. Gleichzeitig gibt es auch Bereiche, in denen wir besser werden müssen und wollen. Das klingt sehr ambitioniert und wird hoffentlich auch pädagogisch wirksam umgesetzt. So ist im Bereich der Bildung etwa von der „Stär- kung der ele- mentaren Bil- dung“ die Re- de. Dieser Ansatz klingt 10Wir hoffen auf rasche Umsetzung des Regierungs- programms. Petra Praschesaits Vorsitzender Stellvertreterin GÖD-Oberösterreich gut, denn es kann in den Schulen ab- solut helfen, wenn zum Beispiel die Sprachförderung schon in der elemen- taren Bildung ausgebaut wird. Endlich wird erkannt, dass die Schnittstelle zur Schule eine sehr wesentliche ist. In den Schulen sollen die Deutschförderklas- sen bleiben, wobei man den Schulen die notwendige Gestaltungsfreiheit zugestehen möchte. Auch im Abschnitt Inklusion finden sich positive Ansätze mit qualitativ hochwertiger Sonderpädagogik, die angeblich sichergestellt wird, wo im- mer sie nötig ist. Dazu gehört für mich auch die Bereitstellung von schuli- schem Unterstützungspersonal (ad- ministrativ und psychosozial). Dies soll bedarfsgerecht aufgestockt werden, damit sich die Pädagoginnen und Pä- dagogen auf den bestmöglichen Un- terricht konzentrieren können. Auch will man ausgewählte Schulen mit besonderer Herausforderung stützen. Zusätzliche Ressourcen werden da- bei anhand klarer Kriterien an Schulen vergeben. Unterstützung soll es auch für gewaltbereite Schülerinnen und Schüler durch ein Betreuungskonzept geben. Eine weitere Überschrift - „Starke Schulen brauchen gute Organisation, bedarfsgerechte Ressourcen und mo- derne Lehr- und Lerninhalte“ - lässt hoffen. Die Lehrpläne sollen moderni- siert werden, insbesondere im Hinblick auf Klimawandel und ökologisch ver- antwortungsbewusstes Handeln. Auch Wirtschaftsbildung und politische Bil- dung inklusive Staatskunde und Me- dienkompetenz ist für die Lehrpläne vorgesehen. Dabei soll die Persönlich- keitsbildung der jungen Menschen im- mer im Mittelpunkt stehen. Zum Beenden der Schullaufbahn soll die Bildungspflicht (Beherrschen der Grundkompetenzen im Bereich Mathematik, Deutsch und Englisch) und die Mittlere Reife eingeführt wer- den. Hier wird auch auf die Stärkung der dualen Ausbildung, zum Beispiel Aufwertung der 9. Schulstufe oder Leh- re mit Matura, hingewiesen. Um der Digitalisierung gerecht zu werden sollen die Schülerinnen und Schüler ab der 5. Schulstufe mit digi- talen Endgeräten ausgestattet wer- den. Die Vergabe soll an die Qualität schulbezogener Digitalisierungskon- zepte gekoppelt sein. Hier ist auch ein sozial abgefederter privater Finanzie- rungsanteil vorgesehen. Mathematik soll auch ohne digitale Rechenhilfen beherrscht werden, wobei das Unter- richtsfach „Mathematik“ reformiert werden soll. Ethikunterricht soll für all jene sichergestellt werden, die keinen bekenntnisorientierten Religionsun- terricht besuchen. Man kann nur hoffen, dass die ange- dachte Unterstützung auch möglichst zeitnah in unseren Schulen ankommt. Es gibt mir schon zu denken, dass wir in einem der reichsten Länder der Welt leben und doch im Regierungspro- gramm auf die Bekämpfung der Kin- derarmut hingewiesen werden muss. Hoffentlich erkennt man, dass Bildung nicht immer messbar ist, denn leider werden häufig musische, künstlerische und moralische Fähigkeiten in den Hin- tergrund gedrängt. Zum Nachlesen Das vollständige Regierungsprogramm 2020-2024 „Aus Verantwortung für Österreich“ finden Sie unter: www.bmoeds.gv.at/ Ministerium/ Regierungspro- gramm.html Regierung will digitale Hardware für Schüler ab der 5. Schulstufe. 11Urlaub – Teil 1 Urlaubsausmaß Oö. Landes- und Gemeinde(verbands)bedienstete Das Urlaubsausmaß beträgt in jedem Kalenderjahr 200 Stunden (entspricht 30 Werktagen bzw. 25 Arbeitstagen) bei einem Dienstalter von weniger als 25 Jahren; 240 Stunden (entspricht 36 Werktagen bzw. 30 Arbeitstagen) • bei einem Dienstalter von 25 Jahren oder • wenn die/der Bedienstete das 51. Lebensjahr voll- endet und mindestens zehn Jahre im bestehenden Dienstverhältnis zurückgelegt hat. Bundesbedienstete Das Urlaubsausmaß beträgt in jedem Kalenderjahr 200 Stunden (entspricht 30 Werktagen bzw. 25 Arbeitstagen) für unter 43-jährige; 240 Stunden (entspricht 36 Werktagen bzw. 30 Arbeitstagen) • ab einem Alter von 43 Jahren (Stichtag für Erhö- hung im Kalenderjahr des 43. Geburtstages: 1. Juli) Erhöhung des Urlaubsausmaßes für Bedienstete mit Behinderung Der Nachweis über die Minderung der Erwerbsfähigkeit bzw. den Grad der Behinderung ist i.d.R. mittels eines Be- scheides des Sozialministeriumservice gemäß § 14 Abs. 1 oder 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes zu erbringen. Oö. Landes- und Gemeinde(verbands)bedienstete Das Urlaubsausmaß bei Vollbeschäftigung erhöht sich bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit bzw. des Grads der Behinderung von mindestens 10 % um 16 Stunden (entspricht 2 Werktagen bzw. 2 Arbeitstagen) 20 % um 16 Stunden (entspricht 2 Werktagen bzw. 2 Arbeitstagen) 30 % um 24 Stunden (entspricht 3 Werktagen bzw. 3 Arbeitstagen) 40 % um 32 Stunden (entspricht 4 Werktagen bzw. 4 Arbeitstagen) 50 % um 40 Stunden (entspricht 5 Werktagen bzw. 5 Arbeitstagen) Blinde Landes- und Gemeinde(verbands)bedienstete ha- ben jedenfalls Anspruch auf Erhöhung des Urlaubsaus- maßes um 40 Stunden. Bundesbedienstete Das Urlaubsausmaß bei Vollbeschäftigung erhöht sich bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit bzw. des Grads der Behinderung bis 40 % um 16 Stunden (entspricht 2 Werktagen bzw. 2 Arbeitstagen) ab 40 % um 32 Stunden (entspricht 4 Werktagen bzw. 4 Arbeitstagen) ab 50 % um 40 Stunden (entspricht 5 Werktagen bzw. 5 Arbeitstagen) Blinde Bundesbedienstete haben jedenfalls Anspruch auf Erhöhung des Urlaubsausmaßes um 40 Stunden. Urlaub ist Vereinbarungssache Der Urlaub ist immer Vereinbarungssache (Zustimmung Dienstgeber/in und Zustimmung Dienstnehmer/in) und darf nicht einseitig von der/dem Vorgesetzten angeordnet werden. Bezüglich des Verbrauchs des Erholungsurlaubes ist rechtzeitig vor jedem Urlaubsantritt eine Vereinbarung zu treffen, wobei sowohl die dienstlichen Interessen als auch die persönlichen Verhältnisse der/des Bediensteten zu be- rücksichtigen sind. Grundsätzlich – sofern nicht zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen – kann die Hälfte des Er- holungsurlaubes ungeteilt verbraucht werden. Die/der Vor- gesetzte ist auch verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass ihre/ seine Mitarbeiter/innen den Urlaub in Anspruch nehmen können und nach Vereinbarung auch in Anspruch nehmen. Mag. Dr. Manuela Stadler, Juristin im ZBR-Büro der Ober österreichischen Gesundheits holding GmbH Dienstrecht Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Betriebsrat bzw. Ihrer Personal- vertretung. 12Spricht man von Gewalt, denkt man in erster Linie an körperliche Gewalt. Gewalt ist jedoch allgegenwärtig und betrifft in ihren vielschichtigen und komplexen Erscheinungsformen sämtliche Lebensbereiche. Auch wenn es uns oft gar nicht mehr auffällt, sind wir fast täglich mit Gewalt konfrontiert. Es gibt kaum Fil- me oder Serien, in denen es keine Gewaltszenen gibt. Selbst in Comics, Zeichentrickfilmen und Computer- spielen steht diese oft im Vordergrund. Sei es durch die mediale Kommunika- tion oder durch eigene Erfahrungen und Beobachtungen im beruflichen wie auch im privaten Bereich. Egal wie man dazu steht. Fakt ist, dass wir durch die ständige Konfrontation mit Gewalt, Gefahr laufen, allmählich gegenüber Gewaltsituationen im Alltag abzu- stumpfen. In den letzten Jahren hat Gewalt leider vermehrt Einzug in die pflegerische Versorgung genommen und wiederholt Schlagzeilen verur- sacht. Ans Tageslicht kommen jedoch meist nur die extremsten Fälle. Was ist Gewalt am Arbeitsplatz? Die Internationale Arbeitsorgani- sation (ILO) definiert Gewalt am Arbeitsplatz als „jede Handlung, Bege- benheit oder von angemessenem Benehmen abweichendes Verhal- ten, wodurch eine Person im Verlauf oder in direkter Folge ihrer Arbeit schwer beleidigt, bedroht, verletzt, verwundet wird.“ Wo Menschen miteinander arbeiten, entstehen Konflikte. Diese sind menschlich und gehören zum Leben dazu. Eskalieren Konflikte, kön- nen Aggressionen und Gewalt die Folgen sein. Viele Berufsgruppen sind aufgrund ihrer Tätigkeit einem höheren Risiko ausgesetzt und sind zu- nehmend mit schwierigen Situationen konfrontiert und regelmäßigen Übergriffen ausgeliefert. Daher ist es indiskutabel, warum Aggressionen gegen Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialbereich lange ein Ta- buthema waren. Die beruflichen Folgen für die Betroffenen können fatal sein und reichen von Krankenständen oder Burn-out bis hin zum Berufs- ausstieg. Daher gilt es, Gewalt in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen nicht als „Berufsrisiko“ abzugelten und stillschweigend hinzunehmen - sondern dementsprechend vorzubeugen, die MitarbeiterInnen dadurch abzusichern und ein gewaltminderndes Arbeitsumfeld zu gestalten: Die Arbeitgeber haben im Rahmen der Fürsorgepflicht zu handeln und ihre Belegschaft in jedem Fall dementsprechend zu schützen und für Abhilfe im Fall von Übergriffen am Arbeitsplatz zu sorgen. Wir von der GÖD Gesundheitsgewerkschafft setzen daher ein besonderes Augenmerk darauf, dass der Dienstgeber deeskalierende Rahmenbedingungen schafft und seinen MitarbeiterInnen dement- sprechend Schutz gewährt. Ihr Alfred Mayr Gewalt hat viele Gesichter Alfred Mayr Vorsitzender Gesundheits- gewerkschaft OÖ Gewalt ist allgegenwärtig und betrifft sämtliche Lebensbereiche. Urlaubsverfall Oö. Landes- und Gemeinde(ver- bands)bedienstete Nach Ablauf von zwei Jahren ab dem Ende des Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist, verfällt die Hälfte des noch nicht verbrauchten Urlaubsan- spruches, der Rest nach Ablauf von drei Jahren ab dem Ende des Urlaubs- jahres, in dem er entstanden ist. Hinweis: Der Urlaubsverfallszeitpunkt wird durch Zeiten einer gesetzlichen Karenz nach dem (Oö.) Mutterschutz- gesetz bzw. (Oö.) Väter-Karenzgesetz (bis zum vollendeten 2. Lj. des Kindes) um die Zeit der Karenz (max. ca. 22 Monate) hinausgeschoben. Bundesbedienstete Der Anspruch auf Erholungsurlaub verfällt, wenn die/der Vertragsbe- dienstete den Erholungsurlaub nicht bis zum 31. Dezember des dem Ur- laubsjahr folgenden Kalenderjahres verbraucht hat. Ist der Verbrauch bis zu diesem Zeitpunkt aus dienstlichen Gründen, aufgrund einer Dienstverhinderung durch Krankheit oder Unfall oder aufgrund eines Beschäftigungsver- botes nach dem MSchG nicht möglich, so tritt der Verfall erst mit Ablauf des folgenden Kalender- jahres ein. Hinweis: Wurde von der/dem Bun- desbediensteten eine Karenz nach dem MSchG oder VKG in Anspruch genommen, so wird der Verfallster- min um den Zeitraum dieser Karenz hinausgeschoben. Hinweis: Der Verfall tritt jedoch dann nicht ein, wenn die/der Vorgesetzte nicht rechtzeitig, unmissverständlich und nachweislich auf die Inanspruch- nahme des Erholungsurlaubes durch die/den Bediensteten hingewirkt hat. Info: Die Themen „Erkrankung wäh- rend des Erholungsurlaubs“, „Unter- brechung des Erholungsurlaubes und Verhinderung des Urlaubsantrittes“ und „Vorgriff auf künftige Urlaubs- ansprüche“ werden in der nächsten Ausgabe behandelt. 13Finanzgewerkschaft Bundes Finanz Schi Meister- schaften 2020 in Hinterstoder Von 22. bis 24. Jänner 2020 organisierte das Bundesland Oberösterreich die größte ressortinterne Sportveranstaltung. Um optimale Bedingungen für die Rennläuferinnen und Rennläufer zu schaffen, waren alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer gemeinsam in einem Hotel in Windischgarsten unterge- bracht. Der Riesentorlauf wurde in zwei Durchgängen in Hinterstoder ausge- tragen. Bei strahlendem Sonnenschein und besten Pistenverhältnissen zeig- ten 104 Teilnehmerinnen und Teilneh- mer – unter denen sich ehemalige und gegenwärtige Kaderläufer des ÖSV befinden- Leistungen auf höchstem Niveau. Beste Stimmung bei optimalen Pistenverhältnissen. 14Eine rundum gelungene Veranstaltung. Christine Pernsteiner Vorsitzende der OÖ Finanzgewerkschaft Von den beiden neu gekrönten Bun- desmeistern- Lussnig Stefan (Kärnten) und Wurm Regina (Tirol) wurden zwei perfekte RTL-Durchgänge abgeliefert, sodass diese Siegerzeiten einfach un- erreichbar waren. Die oberösterreichische Mannschaft zeigte sich beim Heimrennen in der besten Form und erreichte in der Mannschaftswertung erstmalig den hervorragenden 3. Platz. Die Siegereh- rung, mit den eigens für diese Bundes- meisterschaften gestalteten Pokalen, wurde von Sektionschef Dkfm. Mag. Müller gemeinsam mit Herbert Bayer (Zentralausschuss) vorgenommen. Bei all der sportlichen Leistung durfte aber auch die Geselligkeit und das Netzwerken nicht zu kurz kommen. Bereits am Eröffnungsabend, an welchem wir auch den Vors. Dr.Peter Csar bei uns begrüßen durften begeis- terte der stimmungsvolle Fackelein- zug der Mannschaften, begleitet von Klängen der Finanzmusik, alle Anwe- senden. Der Abend der Startnummernausga- be wurde musikalisch von der Big Band Formation der Finanzmusik umrahmt. Zur Überraschung der Teilnehmer fand im Rahmen der Siegerehrung eine Tombola mit tollen Preisen statt. Nach der Stärkung am Gala-Buffet konnten alle Anwesenden den letzten Veranstaltungstag ausklingen lassen. Eine rundum gelungene Veranstal- tung – DANKE an alle die dazu beige- tragen haben. Bundesmeisterin 2020 WURM Regina (Tirol) Bundesmeister 2020 LUSSNIG Stefan (Kärnten) Mannschaftswertung 1. Tirol Stefan Schoner Regina Wurm Waltraud Kanz 2. Kärnten Stefan Lussnig Michael Sablatnik Christa Woschank 3. Oberösterreich Georg Neudorfer Marcel Lenzbauer Getrud Stallinger Bundes Finanz Schi Meisterschaften 2020 Ergebnis Eröffnungsabend mit GÖD OÖ Vorsitzenden LAbg. Dr. Peter Csar und ZA Vorsitzender Herbert Bayer. 15Gratulation Das Parlament wird weiblicher, sehr zur Freude der GÖD Frauen Mag. a Romana Deckenbacher, Vorsitzender- Stellvertreterin der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst wurde am 9. Jänner 2020 in den Nationalrat angelobt. Romana Deckenbacher kommt aus dem Lehrerbereich. Sie ist die Stellvertreterin des Vorsitzenden der GÖD, sowie auch Bereichsleiterin für Soziales in der GÖD, Mitglied des Bundesvorstandes des ÖGB und Mitglied des Bundesfrauen- vorstandes und Bundesfrauenausschusses in der GÖD und im ÖGB. Sie ist nicht nur eine engagierte und starke GÖD Frau, sondern auch gebürtige Oberösterreicherin. Mag. a Romana Deckenbacher wird nun zusätzlich auch die Anliegen der Frauen im Nationalrat bestens vertreten. Die GÖD OÖ Frauenvorsitzende Theresia Poleschovsky und ihre Stellvertreterin Petra Praschesaits gratulieren Mag. a Romana Deckenbacher ganz herzlich. Theresia Poleschovsky, Mag. a Romana Deckenbacher, Petra Praschesaits (v. l. n. r.) 16GÖD OÖ Frauen Wenn etwas besser werden soll … … ist der Prozess zur Verbesserung oft mühsam, hart und lange. Eine Portion Ausdauer mit sachlichem Input ist meist eine un- verzichtbare Voraussetzung zur Zielerreichung. Diese lohnende Vorgangsweise ist im neuen Regierungsprogramm erkennbar. Beim Durchsehen des Arbeitsprogrammes der Bundesregierung sind aus frauen- politscher Sicht einige Verbesserungen erkennbar. Betrachtet man das Kapitel Soziale Sicherheit, neue Gerechtigkeit & Armuts- bekämpfung genauer, so geht klar hervor, dass einige wichtige gesellschaftspoliti- sche Themen einer positiven Umsetzung zugeführt werden sollen: Chancengleichheit von Frauen jeden Alters auf allen Ebenen des gesellschaft- lichen, beruflichen und familiären Lebens Sicherstellung der Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt 40 % Frauenquote in den Aufsichtsräten von Unternehmen in öffentlicher Hand Kampf gegen Gewalt an Frauen Notwendige Aufstockung im Budget für Frauenschwerpunkte usw. Weiters wird die Armutsbekämpfung in Angriff genommen. Mit der Erhöhung der Untergrenze des Familienbonus von 250 auf 350 Euro pro Kind und des Gesamtbetrages von 1.500 auf 1.750 Euro pro Kind wurde eine richtige und wichtige Entscheidung getroffen. Erfreulich ist auch, dass diese Verbesserungen, mit den GÖD-ge- werkschaftlichen Frauenforderungen eine große Übereinstimmung zeigen. Chancengleichheit für Frauen allen Alters ist Teil des Regierungs- programms. Theresia Poleschovsky Frauenvorsitzende GÖD-Oberösterreich Blumen zum Valentinstag überreichte GÖD- Bundesvorstandsmitglied Markus Larndorfer Beratung und Info bei Behinderung und chronischer Erkrankung Beratung Hermann Schmid, Konsulent für Soziales, Landessekretariat der GÖD-OÖ, 4020 Linz, Weingartshofstr. 2, 5. Stock, Telefonische Anmeldung unter 0732 65 42 66-18 erforderlich. Bitte Behindertenpass und Bescheid des Sozial ministeriumsservice mitnehmen! Reden Sie mit uns. Wir helfen gerne! Termine Dienstag, 12. März 2020 Montag, 20. April 2020 Donnerstag, 18. Juni 2020 Montag, 12. Oktober 2020 Donnerstag, 12. November 2020 jeweils von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr 17Natürlich wurde bei dieser Sitzung auch ein kurzer Jahresrückblick gemacht, bei dem die Veran- staltungen der Jungen GOÖ OÖ noch einmal reflek- tiert wurden. Zum einen waren das die vier erfolgreichen Ter- mine der JunglehrerInnenempfänge und Veran- staltungen des JAS, bei denen immer wieder neue Mitglieder zur GÖD geworben werden. Dazu zählte auch die Beteiligung an der Spendenaktion des Lan- desdienstleistungszentrums in der Adventszeit, wo das Team einen Nachmittag lang den Punschstand vor dem LDZ betreute. Zum anderen freut sich die Junge GÖD OÖ über einige neue aktive Mitglieder, die sich seit dem Jahr 2019 an der Arbeit des Teams beteiligen wollen. Natürlich kam an diesem Abend auch die Gesel- ligkeit und der Spaß nicht zu kurz. Bei gutem Essen und Gesprächen gab es genügend Zeit, sich privat auszutauschen und auf das vergangene erfolgreiche Jahr anzustoßen. Auf ein neues, erfolgreiches und schönes Jahr freut sich das gesamte Team der Jungen GÖD OÖ. Barbara Igler Vorsitzende der Jungen-GÖD-OÖ Wohlfühlklima im öffentlichen Dienst ist wichtig. Junge GÖD OÖ Ein erfolgreiches Jahr Bereits Anfang Dezember trafen die Mitglieder der Jungen GÖD OÖ in einem Restaurant in Linz zusammen, um das nächste Jahr 2020 vorzubesprechen. Da das Jahr 2020 mit einigen Umstrukturierungen beginnt, wurden mögliche Veranstaltungen ins Auge gefasst, mit denen man junge, motivierte Bedienstete im öffentlichen Dienst für die Junge GÖD begeistern kann. Konstruktive Stimmung bei der Arbeitspla- nung für das neue Jahr. 18Hilfe für bedürftige Familien Punschtrinken für den guten Zweck Anfange Dezember betreute das Team der Jungen GÖD OÖ einen Nachmittag lang den Punschstand am Hauptbahnhof. Bereits um 11 Uhr starteten einige Mitglieder den Verkauf mit belegten Broten, Punsch, Kinderpunsch und Glühwein. Bei sonnigem Wetter ließen sich die Gäste die ausgeschenkten Getränke schmecken und hatten dabei ein gutes Gewissen- immerhin kam der Erlös als Spende einer bedürftigen Familie zugute. Der Dank der Vorsitzenden gilt vor allem den Landes- bediensteten der Jungen GÖD OÖ Martin, Thorsten, Chrisi und Simone, die Musik, Brote und den reibungslosen Ablauf des Ta- ges organisiert haben. Danke auch allen Beteiligten, die bis in die frühen Abendstunden den Punschstand betreut haben. 19Next >