OÖ InfomagazinMehr Service. Mehr Information. Juni 2018Bei uns sind Sie sicher gut informiert!Österreichische Post AG. SP 08Z037863 S. Retouren an Postfach 555, 1008 WienJustiz in Not Seite 10Inhalt Juni 2018Impressum Gewerkschaft Öffentlicher Dienst OÖWeingartshofstraße 2/5, 4020 Linz, Telefon: 0732 65 42 66-0, Fax: 0732 65 42 66-9, E-Mail: office@goed-ooe.at, www.goed-ooe.atÖffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 7:45 bis 16:00 Uhr, Freitag 7:45 bis 13:00 UhrMedieninhaber: Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD), Landesvorstand Oberösterreich, 4020 Linz, Weingartshofstr. 2/5, Telefon 0732 65 42 66, E-Mail: office@goed-ooe.at ZVR-Nummer: 576439352; Landesvorsitzender: LAbg. Dr. Peter Csar, peter.csar@goed-ooe.atChefredakteur: Werner Gschwandtner, werner.gschwandtner@goed-ooe.atRedakteure: Markus Larndorfer, markus.larndorfer@goed-ooe.at; Hubert Steininger, hubert.steininger@goed.at; Dietmar Stütz, dietmar.stuetz@ooe.gv.at; Josef Kern, josef.kern@polizei.gv.at; Michael Weber, michael.weber@ooe.gv.at; Theresia Poleschovsky, theresia.poleschovsky@ooe.gv.at; Barbara Igler, babsi_igi@gmx.at; Dr.in Manuela Stadler, manuela.stadler@gespag.at; Grundlegende Richtung: Das GÖD-Infomagazin ist ein unab-hängiges Medium, das den GÖD-Mitgliedern in Oberösterreich kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Presseförderungen oder finanzielle Unterstützungen, sei es von öffentlichen Körperschaften (Steuergelder), Parteien, werden und wurden nie in Anspruch genommen. Das Infomagazin entspricht jenen Grundsätzen, die in den Statuten und der Geschäftsordnung der Gewerkschaft öffentlicher Dienst (Fassung gemäß Beschluss durch den 14. Gewerkschaftstag der GÖD) festgehalten sind. Herstellung: BTS Druckkompetenz GmbH, 4209 Engerwitzdorf; Fotos: Fotostudio Harrer, Fotolia, BMI/Gerd Pachauer, Fotoarchiv ÖGB/GÖD-OÖ.Am 19. April 2018 fand die 23. Landeskon-ferenz des ÖGB OÖ statt. Informationen, wie Leitantrag etc., finden Sie bei Interesse auf www.oegb.at. Bei dieser Konferenz wurde Ing. Peter Casny von der GÖD OÖ zum ÖGB Vizepräsi-denten von OÖ gewählt. Von 12. bis 14 Juni 2018 findet der ÖGB Bundeskongress statt. Personelle und inhaltliche Weichenstellungen werden dabei gestellt. Mit dieser Ausgabe werden viele für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wichtige Positionen im derzeitigen Verän-derungsprozess behandelt. Ich wünsche Ihnen schöne und erhol-same Urlaubstage. Mit gewerkschaftlichem GrußHubert SteiningerGÖD-OÖ LandessekretärLiebe Kolleginen und Kollegen!Wichtige Weichen-stellungen.3 Editorial4 Sozialversicherung und Selbstverwaltung6 Polizei an der Basis stärken8 Freizeit und trotzdem immer erreichbar?10 Justiz in Not12 Dienstverhinderungen aus sonstigen anderen wichtigen Gründen13 Pflegeberufe im Fokus14 Veränderung. Zwischen Verweigerung und Akzeptanz15 Balance.Macht.Sinn / Weltfrauentag17 Junglehrerempfang in Oberösterreich18 Gut geschützt in den Urlaub mit der e-card20 GÖD-Reiseservice: Madeira22 Parken am Flughafen Wien23 Beratung und Info bei Behinderung und chronischer Erkrankung2361441210817182Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!Faire Arbeit 4.0Abseits der Wahlen gab es am ÖGB-Kongress ei-ne fundierte inhaltliche Auseinandersetzung unter der Überschrift „Faire Arbeit 4.0“. Im Fokus stand die Frage, wie die Digitalisierung unsere Arbeitswelt verändern wird. Alleine, wenn wir daran denken, wie Roboter in naher Zu-kunft zahlreiche Berufsbilder verändern bzw. überhaupt vom Arbeitsmarkt verdrängen werden, fangen nicht nur bei uns in der Gewerkschaft die Köpfe zum Rauchen an. Digitalisierung geht aber weiter. Sie wird in nie dage-wesener Geschwindigkeit nicht nur unsere Arbeit, son-dern überhaupt unsere Gesellschaft verändern – denken wir nur daran, wie Menschen heute kommunizieren und wie vor 20 Jahren. Doch es geht weiter: Was heißt es für unseren Staat, wenn in vielen Bereichen bisher von Men-schen (und damit Steuerzahlern) geleistete Arbeit durch Maschinen und Roboter ersetzt wird? Wie finanzieren wir künftig unsere Sozialsysteme? Die Geschichte lehrt uns freilich eins: Technologi-sche Revolutionen finden ungefragt statt, wenn die Zeit für sie gekommen ist. Es bringt daher weder etwas, sie als Bedrohung hochzustilisieren noch sie zu ignorieren. Wir müssen uns vielmehr rechtzeitig anpassen und die Ent-wicklungen möglichst gestalten, damit wir Subjekt der Digitalisierung sind und nicht deren Objekt. Auch uns, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öf-fentlichen Dienstes, erwarten mit der Digitalisierung technologische Umbrüche. Die Bundesregierung hat ebenso wie die Oö. Landesregierung ehrgeizige Zielset-zungen für die digitale Abwicklung von Verfahren und sonstigen Prozessen ausgerufen. In der Umsetzung ist nun auch der Dienstgeber ge-fordert, die digitalen Kompetenzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Entwicklungsmaßnahmen zu stärken. Und es wird an uns liegen, die Digitalisierung so zu ge-stalten, dass damit auch ein Nutzen für die Mitarbeiterin-nen und Mitarbeiter entsteht. Beispielsweise wird vieles, was derzeit eine persönliche Anwesenheit im Büro ver-langt, in einem digitalen Umfeld vielleicht auch von zu-hause aus zu erledigen sein. Dazu braucht es aber nicht nur einen PC, sondern auch entsprechende dienstrecht-liche Rahmenbedingungen. Da wartet viel Arbeit auf die GÖD. Bei allem technologischem Wandel darf aber eines nicht vergessen werden: der öffentliche Dienst lebt von und mit Menschen, die ihre Dienstleistungen auch mit höchster sozialer Kompetenz erbringen. Diese Kompe-tenzen werden auch künftig durch keine Maschine der Welt zu ersetzen sein. Ihr Dr. Peter Csar, Landesvorsitzender GÖD-OÖWie finan-zieren wirkünftig unsere Sozial-systeme?Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst ist Teil des Österreichischen Gewerkschaftsbundes, der kürzlich seinen Bundeskongress in Wien durchgeführt hat. Seitens der GÖD-OÖ gratu- lieren wir dem neu gewählten Wolfang Kat-zian und wünschen ihm und seinem neu gewählten Team eine gute Hand bei der überparteilichen Vertretung der Ar-beitnehmer-/inneninteressen. Ebenso gratulieren wir unserem GÖD-Vor-sitzenden Dr. Norbert Schnedl, der als Fraktionschef der FCG und Vize- präsident des ÖGB bestätigt wurde. 3Sozialversicherung und SelbstverwaltungWorum geht‘s eigentlich wirklich? Obwohl wir in einem der lebenswertesten Ländern der Welt leben, haben die Österreicherinnen und Österreicher im vergangenen Oktober mit großer Mehrheit das gewählt, was nun Programm ist: Ver-änderung. Das bietet Chancen – keine Frage. Manche Bereiche sind für Experimente aber denkbar ungeeignet. Gesundheitswesen und Sozialversicherung gehören dazu.Österreich hat ein zugegeben nicht ganz billiges, aber enorm leis-tungsfähiges Gesundheitssystem, um das uns fast die ganze Welt beneidet. Spitzenmedizin gibt es freilich auch woanders, aber meist nur für einen sehr kleinen Teil der Gesellschaft. Bei uns bekommt im Großen und Ganzen jede und jeder Sozialversicherte das, was gebraucht wird, und zwar in bes-ter Qualität. Im Gedenkjahr 2018 muss man in Erinnerung rufen, dass dieser soziale Fortschritt unzertrennlich mit Sozialversicherungen in Selbstver-waltung verbunden ist. Diese Selbstverwaltung ist seit fast 100 Jahren in unserer Bundesverfas-sung verankert und mit ihr die Idee, dass im Gesundheitswesen die Betrof-fenen und Einzahler ins System dieses auch weitgehend in Eigenverantwor-tung verwalten und ausgestalten sol-len. Das bringt direktdemokratische Mitbestimmung, institutionalisiert ei-nen Interessensausgleich zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern und sorgt für Kontinuität und Berechen-barkeit in einem enorm wichtigen Be-reich unserer Gesellschaft. Nicht um-sonst hat die Verfassung diesen aus dem direkten Zugriff der (Tages-)Po-litik herausgelöst und den Sozialpart-nern übertragen. Die selbständige Einhebung der Sozialversicherungs-beiträge ist ein wichtiger Bestandteil dieser Autonomie. Die Alternative wäre ein Gesund-heitssystem, das nicht über Sozial-versicherungsbeiträge, sondern über Steuern finanziert ist. Billiger wird da-durch nichts, aber über Leistungen im staatlichen Gesundheitswesen ent-4Ein Abschaffen der Selbst-verwaltung steht nicht zur Diskussion.Markus LarndorferVorsitzender der GÖD-Landesverwaltung OÖ, Mitglied des Bundesvorstandesscheiden dann nicht die Vertretun-gen der jeweiligen Versicherten, son-dern die gerade gewählten Regierun-gen. In der Praxis erfolgt in Ländern mit solchen Systemen ein Gutteil der medizinischen Versorgung über pri-vate Gesundheitsversicherungen. Wer sich‘s leisten kann, hat Glück, die an-dern eben Pech. Unbestritten gibt es vieles, über dessen Zukunftstauglichkeit man sich in unserer Republik Gedanken machen kann. Dass man aber just bei den Sozialversicherungen ein Ex-empel seiner Tatkraft statuieren will, entzieht sich weitgehend jeder Lo-gik. Denn außer der unrein in den Raum gestellten Hypothese, dass 5 Kassen per se billiger und besser als die bestehenden 21 arbeiten wür-den, gibt es eigentlich kein Sachar-gument, an bewährten Strukturen zu rütteln. Freilich: Optimieren kann und muss man immer. Dass etwa im ländlichen Raum bei den Primärver-sorgungszentren nicht schnell genug etwas weitergeht oder dass wir im internationalen Vergleich zu viele Spitalsbetten haben, gehörte dring-lich angegangen. Dazu gibt es aber erstaunlich wenig öffentlichen Dis-kurs und es drängt sich der Verdacht auf, dass es manchen eher darum ge-hen könnte, die Sozialpartnerschaft auszuhebeln. Seitens der Gewerkschaft Öffent-licher Dienst fordern wir einen fak-tenbasierten Dialog zu konkreten Optimierungsmöglichkeiten ein. Die Selbstverwaltung als Erfolgsmodell mit 100 Jahren Geschichte kann dabei aber nicht zur Diskussion stehen. 5Die Polizeigewerkschaft und die Personalvertretung konnten durch ihren ausdauernden Einsatz seither schö-ne Erfolge für die Kolleginnen und Kollegen erreichen. Beginnend von zeitgemäßen Arbeitsplätzen über zahlrei-che Neubauten und Generalsanierungen von Dienststel-len bis zu einem modernen Polizei-Fuhrpark wurde in den letzten Jahren viel verbessert. Mit dem neuen Arbeits- und Forderungsprogramm nimmt die Polizeigewerkschaft neuerlich die Zügel in die Hand, um für Polizeibedienstete weitere Besserstellun-gen zu erreichen. Im neuen Arbeitspapier sind die bisheri-gen Anträge, Verbesserungsvorschläge und Forderungen übersichtlich zusammengestellt. Zu jedem Punkt findet sich auch der konkrete Statusbericht, was erreicht wurde, welche Punkte noch offen sind oder nachgeschärft wer-den müssen. Generell geht es uns darum, dass für das Per-sonal im Polizeidienst optimale Arbeitsbedingungen ge-schaffen und ausgebaut werden. Im Einzelnen geht unser Vorstoß in die Bereiche, die im Kasten rechts angeführt sind. Besonders wichtig ist uns, dass sich durch gute Arbeitsbedingungen, beste Ausrüs-tung und Schaffung klarer gesetzlicher Rahmenbedin-gungen die persönliche Zufriedenheit und das Engage-ment im Polizeidienst nachhaltig gut entwickeln können – was genauso für den Bereich der Justizwache gilt. Für Anregungen und Überlegungen zu diesen und wei-teren Forderungen, Notwendigkeiten und Änderungsvor-schlägen stehen wir jedenfalls gerne zur Verfügung. Polizei an der Basis stärkenDie Polizeigewerkschaft fordertNach der Zusammenführung der Wachkörper Gendarmerie, Sicherheitswache und Kriminal-dienst im Jahr 2005 und der im Frühjahr 2013 abgeschlossenen Reform der Polizei- und Sicherheitsbehörden mit Zusammenlegung von Landespolizeikommanden, Bundespoli-zeidirektionen und Sicherheitsdirektionen zu neun Landespolizeidirektionen wurden vom BMI viel Zeit, Energie und Ressourceneinsatz in die neuen Organisationsstrukturen inves-tiert. Davon betroffen waren – mit positiven und leider auch einzelnen negativen Auswir- kungen – hauptsächlich die Führungsebenen und das Bundesministerium für Inneres selbst. 6Klare gesetzliche Rahmenbedin-gungen stärken die Arbeits-zufriedenheit.Josef KernVorsitzender Landesleitung Polizei, Vorsitzender DA und GBA LinzMit vollem Einsatz von A bis ZAbfertigung für alleangelehnt an das derzeitige ASVG-SystemAbschaffung des Pensionssicherungs- beitrages für Beamte wie im ASVGAnhebung des Freibetrages bei der Überstundenbesteuerung derzeit nicht valorisiertAnhebung der Nachtzeitgutschrift wurde inzwischen auf 1,5 Stunden verbessertÄnderung der Nachtdienstzeit – auf 19 bis 07 Uhr Belastungsausgleichdurch langfristige Personalplanung (inzwischen eingeleitet)E2b-ZulageErhöhung und frühere Gewährung durchgesetzt (ab Gehaltsstufe 8 möglich)Einheitliches Gehaltssystem für die Polizeigleicher Gehalt für gleiche ArbeitErhöhung der jährlichen MassapauschaleAnhebung und jährlich Anpassung Erweiterung der UniformsortenVerbesserungen werden laufend eingefordert Fach- und Führungskarrieresoll verbesserte Aufstiegsperspektiven ermöglichenGefahrenzulageverbesserte Abgeltung und generell 66 Prozent für den exekutiven AußendienstGehaltserhöhungenmit voller Inflationsabgeltung und Anteil am WirtschaftswachstumGehaltssystemverbessertes Grundgehalt mit Besoldungsreform sicherstellenLaufende Verbesserung der EDV-Ausstattung benutzerfreundliche Hard- und Software Pension mit 60Schwerarbeitsgesetz für den Exekutivdienst ausbauenPersonalaufnahmenzeitgereicht und ausreichend mit „Schulplanstellen“ sichernRegressvorschreibungenAbschaffung/Reduzierung bei FahrlässigkeitsfällenSchaffung eines Exekutivdienstgesetzesfür das spezielle Berufsbild der ExekutiveVerleumdungen gegen Polizistenhaltlose Anschuldigung konsequent abstrafenZeitgemäße Ausstattung u. Ausrüstung Weitere Sanierungen, Ausbauten und AnkäufeOptimale Arbeitsbe-dingungen und beste Ausrüstung für die Exekutive.Wir brauchen eine moderne und zeit-gemäße IT-Ausstattung mit benutzerfreundlicher Soft- und Hardware.7Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit verschwimmen immer mehrFreizeit und trotzdem immer erreichbar?Die modernen Hilfsmittel sind Segen und Fluch zugleich. Sie erleichtern gewisse Abläufe, verleiten aber auch dazu, die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit bewusst oder unbewusst aufzuweichen. E-Mails, Smartphones und die sozialen Netzwerke haben die Kommunika-tion zwischen Lehrern, Eltern und Schülern in den letzten Jahren stark verändert. Da gibt es Fragen, die sich für Lehr-kräfte im Zusammenhang mit der Nutzung neuer Medien stellen. Auch die Erreichbarkeit wäh-rend der Ferien ist immer wieder Thema.Muss ich als Lehrkraft rund um die Uhr für Schüler und Eltern erreichbar sein?Lehrer/in sein ist zwar sicher auch Berufung, muss deswegen aber noch lange nicht zur 24-Stunden-Bereitschaft führen. Auch für Leh-rer/innen gelten die üb-lichen arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für den öffentlichen Dienst – außer man ist teilzeitbe-schäftigt. Es muss des-halb grundsätzlich ge-nügen, wenn Schüler und Eltern die Lehrer wäh- rend der schulüblichen Zeiten erreichen können. Im Einzelfall und gegebe-nenfalls nach Absprache 8Moderne Kommunikation sinnvoll nutzen.Petra PraschesaitsVorsitzende Stellvertreterin GÖD-OberösterreichDie hier angeführten Informationen stammen zum Teil aus dem „Leitfaden Daten-sicherheit für Lehrpersonen und Schulleitungen“, der Ihnen unter www.pflichtschullehrer.at zum Download zur Verfügung steht. Zusätzliche Informationen finden Sie auch unter www.medien-datensicher-heit-schulen.infoINFOstehen Lehrer/innen auch zu anderen Zeiten zur Verfügung, zum Beispiel bei einem besonderen Interesse von Eltern oder am Elternabend. Dies sind jedoch Ausnahmen, nicht die Regel. Sollte es des-wegen zum Beispiel von Seiten der Eltern Beschwerden geben, kann in solchen Fäl-len auch die Schulleitung vermitteln. Muss ich als Lehrkraft meine private E-Mail-Adresse Schülern und Eltern bekannt geben?Nein, Lehrkräfte sind nicht verpflichtet, ein privates E-Mail-Postfach zu führen und diese private E-Mailadresse an Schü-ler und Eltern zu kommunizieren, wenn allerdings ein dienstliches E-Mail-Post-fach zur Verfügung steht, ist dieses na-türlich für den Dienst zu nutzen. Eben-falls besteht keine E-Mail-Pflicht für Schüler bzw. Eltern. Das heißt, Eltern können schulrechtlich nicht verpflich-tet werden, für sich oder ihre Kinder ein E-Mail-Postfach anzuschaffen. Wenn alle in einer Klasse ein E-Mail-Postfach haben und bereit sind, es für schulische Zwecke kontinuierlich zu sichten, darf es gern als Kommunikationsmittel genutzt wer-den. Hier kommt es auf die Eigenver-antwortung der schulischen Ge-meinschaft vor Ort an. Schüler, Eltern, Lehrer und Schulleitung sollten sich abstimmen, aber auch eine Ablehnung durch einzelne Eltern oder Schüler akzeptieren.Dürfen Lehrkräfte mit Schülern über WhatsApp kommunizieren?Ja, Schüler und Lehrer dür-fen per WhatsApp mitein-ander kommunizieren. Für die dienstliche Nutzung ist allerdings zu beachten, dass Nachrichten, die al-le Schüler betreffen (zum Beispiel Termine für Eltern-abende, Hausaufgaben, In-fos für Klassenfahrten etc.), nicht ausschließlich über WhatsApp kommuniziert werden dürfen. Dies würde dazu führen, dass alle Schü-ler einer Klasse verpflich-tet sind, WhatsApp zu haben und zu nutzen. Die Durch-setzung einer solchen Verpflichtung ist aber rechtlich nicht möglich. Außerdem ist bei der Übermittlung schulbezogener sensibler Daten Vorsicht geboten. Dazu gehören zum Beispiel Leistungsbewer-tungen, Krankmeldungen oder Klassen-fotos. Solche personenbezogenen Da-ten sollten nicht auf internetbasierten Dialogplattformen übermittelt werden, weil ein wirksamer Schutz gegen den unbefugten Zugriff Dritter nur schwer si-cherzustellen ist – das gilt für WhatsApp, aber auch für andere soziale Netzwerke wie beispielsweise Facebook.Muss ich in den Ferien immer erreichbar sein?Dies ist im LDG § 56 geregelt: Der Landeslehrer ist während der Schulferien vom Dienst beurlaubt, so-weit nicht besondere Verpflichtungen (Abhaltung von Prüfungen, Vertretung der Schulleitung ...) entgegenstehen. An sonstigen schulfreien Tagen be-steht keine Verpflichtung zur Dienstleis-tung, wenn nicht besondere dienstliche Verhältnisse entgegenstehen. Der Leiter ist verpflichtet, die ersten und letzten drei Werktage der Hauptfe-rien am Dienstort anwesend zu sein. Der Landeslehrer kann aus wichtigen dienstrechtlichen Gründen während der Schulferien und der sonstigen schulfrei-en Tage zur Dienstleistung zurückberu-fen werden.Muss ich in der ersten und letzten Ferienwoche im Pädagogischen Dienst in der Schule anwesend sein? Der Anspruch auf einen Urlaub während der Hauptferien beginnt nach Abwick-lung der die Vertragslehrperson betref-fenden Schlussgeschäfte. Dies stellt kei-ne dienstrechtliche Veränderung zu den Vertragslehrer/innen des alten Dienst-rechtes dar. Eine Anwesenheit in der Schule in der ersten Ferienwoche ist da-her nicht vorgesehen. Ab Dienstag der letzten Ferienwoche ist die persönliche Erreichbarkeit und Verfügbarkeit für Mit-arbeitergespräche, ev. Konferenz, vorge-sehen. Allerdings hat eine zeitlich ange-messene Ankündigung durch die Schul-leitung bzgl. der Anwesenheit in der Schule zu erfolgen – eine dauernde An-wesenheit in der Schule ist nicht not-wendig. 9Next >