< Previous10JustizFehlendes Personal schadet dem RechtsstaatAufgrund der ständig fort-schreitenden Planstelleneinsparun- gen im Kanzleibereich herrscht bei den Gerichten und der Staatsan-waltschaft eklatanter Personalman-gel. Zwischen 2009 und 2019 wur-den im Kanzleibereich die systemi-sierten Planstellen um ein Fünftel reduziert. Das hat zu einer extremen Stei-gerung der Arbeitsbelastung und damit einhergehend zu einem deut-lichen Anstieg der Langzeitkranken-stände und Burnout-Fälle sowie zu einem schwierigen Betriebsklima geführt. Gleichzeitig sinkt die At-traktivität der Justizarbeitsplätze. Dies hat dramatische Folgen: Aufgrund der Abfertigungsrück-stände in den Gerichtskanzleien erlangen etwa sämtliche von ei-nem Strafurteil zu verständigenden Stellen (wie Strafregisteramt, Frem-denpolizei, Führerscheinbehörde) davon teilweise erst etwa ein hal-bes Jahr später Kenntnis.Die Justiz kann keine weiteren Kürzungen mehr verkraften. Um den Dienstbetrieb geordnet weiter-führen zu können, benötigt die Jus-tiz mehr Personal. Mit Kompetenz und Engagement arbeiten die Justizmitarbeiterinnen und Justizmitarbeiter im Dienste der Gesellschaft und stützen damit die Rechts sicherheit und den Wirt-schaftsstandort Österreich. len kämpfen wir mit Langzeitkran-kenständen und Burnout ebenso wie mit der Tatsache, dass Kolle-ginnen und Kollegen im vermehr- ten Ausmaß vom Justizdienst weg-gehen und Ersatz am Arbeits- markt kaum zu kriegen ist.Für die Abdeckung des finanzi-ellen Bedarfs für diese Planstel-len benötigen wir bundesweit zu-sätzlich ca. 20 Millionen Euro. Für den Sprengel des Oberlandesge-richtes Linz bedeutet das einen Personalbedarf von 30 Ausbildungs- planstellen und 4 Millionen Euro Zu-satzbudget. Werner Geschwandtner Vorsitzender Justizgewerkschaft OÖKlare Absage zu weiteren Einsparungs plänen der Bundes-regierung im Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften.Plakataktion der Justiz-gewerk-schaft.Personalnot und Budget kürzungen gefähr-den dieses Service!Trotz massiver Einsparungen in den letzten Jahren sind für 2020 wieder drastische Einschnitte an-gekündigt. Die Justizgewerkschaft lehnt das kategorisch ab und hat dazu einen Forderungskatalog vor-gelegt: Es darf ab dem Jahr 2020 keine weiteren Planstellenkürzungen für die Gerichte und Staatsanwaltschaf-ten geben. Zur Abfederung der anstehen-den Pensionierungswelle sind zeit-nah Ausbildungsplanstellen einzu-richten. Bei der langen Ausbildungs-zeit im Justizdienst ist JETZT drin-gender Bedarf gegeben. Bereitstellung der erforder- lichen Budgetmittel für Personal- und Sachausgaben, um einen ge-ordneten Dienstbetrieb aufrecht zu erhalten. Faire Arbeitsbedingungen und menschenwürdige, den ergo-nomischen Vorschriften entspre-chende Arbeitsplätze, sind wesent-liche Faktoren für einen funktionie-renden Justizbetrieb. Geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Attraktivität der Justizarbeitsplätze. Durch die Einsparungen der letzten Jahre ist ein schwieriges Betriebsklima entstanden. Auf vielen Dienststel-11BundesheergewerkschaftWo der Schuh drücktIm Freien schüttet es wie aus Eimern, es blitzt und der Donner knallt über den Köpfen der Techni-ker und Piloten des Typus Agusta Bell 212 (abge-kürzt AB-212), welche sich im Umfeld des Hubschrauber- Lande-platzes befinden und in der EUFOR- Einheit „Aviation Detachement Sarajewo“ ihren Dienst versehen.Es hat aufgehört zu stürmen und die Crew der AB- 212 ist „ready for depar-ture“ (abflugbereit) für MedEvac-Ein-sätze (medizinische Rettungsflüge), Transportflüge und Versorgungsflü-ge im Einsatzraum der EUFOR-Althea Mission in Bosnien-Herzegowina.In der Einheit des „Aviation Deta-chement Sarajevo“ befinden sich auch Flugbetriebsdienste (Wetter-berater, Flugsicherer, uvm.), welche die Flug-Crews bei ihrer Auftragser-füllung, angefangen bei der Planung, Durchführung bis hin zur Nachberei-tung unterstützen.Das MedEvac-Team besteht aus Piloten, einem Bordtechniker, einem Arzt und einem Notfallsanitäter. Und dies ist nur ein kleiner Einblick in die Tätigkeit eines Organisationselemen-tes im Auslandseinsatz, das 24 Stun-den – 7 Tage die Woche funktionie-ren muss.Doch wo drückt der SCHUH?BH2010, BH2018, LV21, sind alles ge-läufige Titel bereits vergangener Bun-desheer- Reformen, die alle zwei Ge-meinsamkeiten aufweisen: kein Ende und keine zukunftsorientierte Verän-derung.Seit Jahren wird versucht mit Dienstzuteilungen über das gesamte Bundesgebiet nicht verfügbare fikti-ve Organisationspläne einzunehmen. Die Auslastung bzw. Belastung des Kaders ist bereits enorm, und anstatt zu entlasten wird noch mehr belastet.„Nein“ zu sagen geht nicht, egal auf welcher Ebene, denn Aufträge müs-sen abgearbeitet werden. Man klam-mert sich verbissen an die Verspre-chungen auf Verbesserung, die dazu immer und immer wieder verscho-ben werden. Es fehlt Geld an allen Ecken und Enden, und die selbster-nannte Sicherheitspartei, ist Beispiel und Garant dafür, dass diese Situa- tion keinen Aufwärtstrend erfährt, sondern das Gegenteil eintritt.Die Infrastruktur des Heeres spie-gelt diesen Abwärtstrend und dazu gibt es viele Beispiele, um hier nur ei-12Robert Roitmair, Vorsitzender Dienststellenausschuss Kommando Luftunterstützung, Vorsitzender GBA LuU, Vorsitzender Landesleitung 25 Bundesheer, GÖD OÖnige aus Oberösterreich zu nen-nen: Sanierung der Kaserne in Ried/Innkreis Fliegerhorst Vogler: fehlende Luftfrachtabfertigungshalle für die C-130 Hercules Und Flughafenfeuerwehrgebäu-de neu Uvm.Die Dienstrechtsnovelle, wel-che bereits überfällige Verbesse-rungen für die Bediensteten des Ressorts der Landesverteidigung beinhaltet wie: Evaluierung der Schwerarbeiter-pension, Verbesserung der Reisegebüh-renvorschrift, Anpassungen im BDG (z.b.: An-hebung der Funktionsgruppen für ehemalige MBUO1, Anpassungen des Gehaltsgeset-zes Anpassungen im Auslandszula-gen- und Hilfeleistungsgesetz, Usw.Alle diese Maßnahmen werden nach wie vor durch den Herrn BM Kunasek immer wieder verscho-ben.Und der Aufschrei der Personal-vertreter einer AUF/AFH, bei an-Keine Ja-Sager! Wir brauchen Menschen die den Mut und die Ehrlichkeit besitzen, die Wahrheit zu sagen, auch wenn es weh tut!“deren Ministerin stets präsent, ist verstummt. Trotz all dieser Widrigkeiten, er-ledigen tagtäglich die Bedienste-ten des BMLV mit geringen Mitteln ihren Auftrag. Doch das weltbeste Militär im Improvisieren zu sein, ist nicht im Sinne des durch die Ver-fassung gegebenen Auftrages. Und wie bereits der Herr Bundespräsi-dent dies in einer seiner Rede be-tonte, liegt es an der Politik, genü-gend Mittel jenen staatlichen Ins-titutionen zur Verfügung zu stel-len, welche die Freiheit und den Frieden einer Gesellschaft wahren. An dieser Stelle möchte ich je-nen gratulieren, wie den Bediens-teten des Panzerbatallion 14 der 4. Panzergrenadierbrigade aus Wels, welche wiederum ihr Können im internationalen Wettbewerb in Deutschland zum Besten gaben und den hervorragenden dritten Platz erringen konnten. Ebenso möchte ich den Luftfahrzeugtech-nikern der AB-212 Staffel aus Hör-sching und der S-70 Black Hawk Staffel aus Langenlebarn gratulie-ren, welche als Teilnehmer beim Helikopter Tactical Course 18 in Schweden, durch ihre Leistungen brillierten. 13Freistellung vom Dienst gegen Kürzung der BezügeSabbatical Mit der/dem Dienstgeber/in ist für einen bestimmten Zeitraum eine Ver-einbarung (kein Rechtsanspruch!) über eine Reduktion des Beschäftigungs-ausmaßes mit entsprechend geringe-rer Entlohnung abzuschließen (= Rah-menzeit). Während dieser Rahmenzeit ist die/der Bedienstete für einen be-stimmten Zeitraum von der Arbeits-leistung freigestellt und in der übrigen Rahmenzeit leistet die/der Bedienste-te Dienst wie vor Beginn der Vereinba-rung.BundesbediensteteRahmenzeit: zwei bis fünf volle JahreFreistellungszeitraum (ungeteilt): mindestens sechs und höchstens zwölf MonateBezugshöhe: für den gesamten Rah-menzeitraum werden die Bezüge an-teilig gekürzt. Allfällige Nebengebüh-ren, Vergütungen und Abgeltungen während der Dienstleistungszeit wer-den in ursprünglicher Höhe (somit un-gekürzt) ausbezahlt, hingegen besteht während der Freistellung nur Anspruch auf Kinderzuschuss und allfällige Jubi-läumszuwendung.Beschäftigungsausmaß währendDienstleistungszeit: Während der Dienstleistungszeit hat die/der Bun-desbedienstete entsprechend demje-nigen Beschäftigungsausmaß, das für sie/ihn ohne Sabbatical gelten würde, Dienst zu leisten.Voraussetzungen: keine entgegenstehenden wichtigen dienstlichen Gründe seit mindestens fünf Jahren im Bun-desdienst Antritt der Freistellung: bei zwei- oder dreijähriger Rahmen-zeit: erst nach Zurücklegung einer einjährigen Dienstleistungszeit bei vier- oder fünfjähriger Rahmenzeit erst nach Zurücklegung einer zwei-jährigen Dienstleistungszeit für Lehrer gilt, dass die Rahmenzeit und die Freistellungszeit volle Schul-jahre (1. September bis 31. August) um-fassen müssenAntragstellung Angaben über Beginn und Dauer der Rahmenzeit Angaben über Beginn und Ende der FreistellungWiderruf bzw. Beendigung des Sab-baticals auf Antrag/Ansuchen der/des Bundes-bediensteten wenn keine wichtigen dienstlichen Interessen entgegenstehenDas Sabbatical ermöglicht Bediensteten eine längere Auszeit während des aktiven Berufs- lebens: Diese kann beispielsweise für einen längeren Urlaub (Weltreise) oder für sonstige Lebensumstände, in denen man eine Dienstfreistellung benötigt, genützt werden. Der Vorteil ist dabei die sozialversicherungsrechtliche Absicherung (Krankenversicherung und Pensionsversicherung) auch während der Dienstfreistellung (der Monatsbezug während des Sabbaticals muss daher über der Geringfügigkeitsgrenze von 2019: 446,81 Euro liegen). Mag. Dr. Manuela Stadler, Juristin im ZBR-Büro der Ober österreichischen Gesundheits holding GmbH14Es freut uns besonders, über erfolgreiche Verhandlungen mit der Unternehmensleitung der Oberösterreichischen Gesundheitsholding GmbH berichten zu können: In guten und konstruktiven Ver-handlungsrunden mit der Ge-schäftsführung wurde die zeit-nahe Umsetzung von zahlrei-chen Maßnahmen zur Verbes-serung der Rahmenbedingun-gen für unsere Kolleginnen und Kollegen vereinbart. Weitere Schritte sollen folgen. Folgende Maßnahmen wer-den für unsere Kolleginnen und Kollegen bis spätestens 30. Juni 2019 umgesetzt: Einrichtung von Pools: Zur Un-terstützung – zunächst – des Pflegepersonals bei Auslastungsschwankungen oder län-gerem Personalausfall (wegen Krankheit, Urlaub, Aus- und Fortbildungen, Auszeit, etc.). Das Ersatz-Personal soll flexibel und bedarfsorientiert im gesamten Krankenhaus (nach An-forderung) eingesetzt werden und der Einsatz durch trans-parente Gestaltung sichtbar und überprüfbar sein. In der Fol-ge führt das zu einer Erhöhung der Dienstplansicherheit. Vereinbarung über eine bezahlte (Vormittags-)Pause für al-le Kolleginnen und Kollegen Abgeltung der Umkleidezeit durch Geld oder zusätzliche Freizeit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aufgrund betrieblicher Anweisungen eine Dienstkleidung tragen müssen (für Pflege und Ärzte ist diese bereits abgegolten). Bekanntgabe des Dienstplanes möglichst am 1. des Vormo-nats (zur besseren Planung und Gestaltung der Freizeit). Verbesserung der Sonderausbildung für Teilzeitkräfte: Während der Sonderausbildung wird das Beschäftigungs-ausmaß auch für den Theorie-Teil auf das tatsächliche Ausbildungsausmaß angepasst (im Praxis-Teil ist das be-reits der Fall). 100 % des Gehalts im ersten Jahr (wurde gemeinsam mit der Gewerkschaft öffentlicher Dienst erreicht)Wir bleiben bei folgenden Themen dran: Freiwilliger Ur-laubskauf; vorläufige Einreihung der PFA; bessere Entlohnung für die technischen Berufe; Verlängerung der Altersteilzeit mit gespag-Blockmodell (Kombination mit Zeitwertkonto); Verringerung der Führungsspanne; stärkere Individualisie-rung der Wochenarbeitszeit; neues Arbeitszeitmodell, eige-nes Gehaltsschema für Gesundheits- und Pflegebetriebe Wir setzen auf Verhandlungen – und sind erfolgreich!Alfred MayrVorsitzender OÖ GesundheitsgewerkschaftOö. Landes- und Gemeindebedienstete Rahmenzeit: mindestens drei Monate bis maximal sechs JahreFreistellungszeitraum (ungeteilt): mindes-tens ein Monat bis maximal ein Jahr.Bezugshöhe: für den gesamten Rahmen-zeitraum werden die Monatsbezüge ein-schließlich der Kinderbeihilfe anteilig gekürzt = Bezug auf Basis des durchschnittlichen Be-schäftigungsausmaßes. Nebengebühren ste-hen nur während der Dienstleistungszeit zu, und zwar ungekürzt. Eine allfällige Jubilä-umszuwendung gebührt auch während der Freistellungsphase.Beschäftigungsausmaß während Dienst-leistungszeit: Während der Dienstleistungs-zeit hat die/der Landes- bzw. Gemeindebe-dienstete entsprechend demjenigen Beschäf-tigungsausmaß, das für sie/ihn ohne Sabbati-cal gelten würde, Dienst zu leisten.Voraussetzungen: keine entgegenstehenden dienstlichen Gründe unbefristetes DienstverhältnisAntritt der Freistellung:Die Freistellung darf grundsätzlich frühestens nach Ablauf von einem Drittel der Rahmen-zeit angetreten werden (ausnahmsweise ist eine Freistellung zu Beginn möglich).Antragstellung: spätestens drei Monate vor dem beabsich-tigten Beginn der Rahmenzeit Angaben über Beginn und Dauer der Rah-menzeit Angaben über Beginn und Dauer der FreistellungWiderruf bzw. Beendigung des Sabbaticals (Aufhebung/Widerruf der Freistellungsge-währung bzw. Vereinbarung/Verfügung der vorzeitigen Beendigung der Freistellung) auf Antrag/Ansuchen der/des Landes- bzw Gemeindebediensteten wenn keine wichtigen dienstlichen Interes-sen entgegenstehenWeitere detaillierte Informationen erhal-ten Sie bei den für Sie zuständigen Personal-vertretungen, Betriebsräten und GÖD OÖ Lan-desleitungen. 15GÖD OÖ FrauenEntschieden gegen GewaltInnerhalb von 5 Wochen 5 Frauen-morde in Österreich. Diese alarmierenden Schlag zeilen erreich-ten uns am Beginn des Jahres 2019. Was geht bloß in diesen Männern vor? Oft scheint es so zu sein, dass diese Männer offensichtlich ihre Partnerinnen als „Beute“ oder als „Eigentum“ betrachten. Manch-mal scheint der bloße Geschlechtsunterschied entscheidend für die Gewaltanwen-dung zu sein. Diese Form der Gewalt gegen Frauen wird auch in manchen Kultur-kreisen völlig unterschiedlichen gesehen und verurteilt. Dabei sind es die Macht-strukturen, sowie das Machtungleichgewicht zwischen Männer und Frauen, die den Einsatz von Gewalt scheinbar rechtfertigen. Tritt nun so ein Ernstfall ein, werden unsere Polizistinnen und Polizisten zum Tat-ort gerufen und finden dort oft ein schreckliches Bild der Wirklichkeit vor. Die stei-genden Übergriffe auf Frauen sind auch für die Kriminalisten besorgniserregend. Zum Glück getrauen sich immer mehr Frauen derartige Gewalttaten anzuzeigen. Ob ihre Situation dadurch nachhaltig verbessert wird, ist oft fraglich. Die Regierung hat jedenfalls erkannt, dass hier dringend Handlungsbedarf für mehr Sicherheit für Frauen in Österreich erforderlich ist. Ein unlängst vorgestelltes Maßnahmenpaket umfasst unter anderem Präventiv maßnahmen im Bildungsbe-reich, kürzere Notrufnummern, mehr Frauenhäuser, härtere Strafen. Damit soll er-reicht werden, dass die Gewalt gegenüber Frauen und Kindern abnimmt und dass die Sensibilität für dieses Problem in der Gesellschaft schon früh geweckt wird. Doch was nützen die besten Maßnahmenpakete, wenn sie nicht oder nicht qualifiziert umgesetzt werden. Die Umsetzerinnen und Umsetzer dieser heiklen Aufgabe, sind unsere Kolleginnen und Kollegen aus den verschiedensten Bereichen des öffentlichen Dienstes. Sie sind gefordert, dieses wichtige Maßnahmenpaket ge-gen Hass und Gewalt in unserer Gesellschaft umzusetzen. Politik und die besonders davon betroffene Bevölkerung können sich glücklich schätzen, dass wir über einen so gut funktionierenden und professionellen öffentlichen Dienst verfügen. Die dort tätigen Kolleginnen und Kollegen sind Garant dafür, dass in den vielen heiklen Situ-ationen menschlich, fachlich und korrekt gehandelt wird. Durch das Initiieren von Maßnahmenpaketen durch die Politik und durch einen professionellen und engagierten öffentlichen Dienst soll für alle Menschen das Recht auf ein sicheres, gleichberechtigtes und unabhängiges Leben garan-tiert werden. Theresia PoleschovskyFrauenvorsitzende GÖD-OberösterreichGewalt gegen Frauen wird in manchen Kultur-kreisen völlig unterschiedlich gesehen.16Anlässlich einer Vorstands-sitzung am 6.2.19 wurde dem läng-jährigen Mitglied des Landesvor-standes und Vorsitzenden des Öf-fentlichen Baudienstes zum 60. Geburtstag gratuliert und das Gol-dene Ehrenzeichen der GÖD OÖ überreicht. Vlnr: LS Steininger, VS Dr. Peter Csar, VStv. Petra Praschesaits, Johann Prenninger, VS Dr. Norbert SchnedlMit Rosen erinnern die GÖD OÖ Frauen an den Weltfrauentag.Ehrung zum 60. GeburtstagJohann PrenningerDer WeltfrauentagAktueller denn jeMit einer Rose als Geschenk, gedenken die GÖD OÖ Frauen auch heuer wieder dem internationalen Weltfrauentag. Die GÖD Frauen wollen an diesem Tag alle Frauen bestärken, an sich selbst und an das eigene Potential zu glauben. Seit mehr als 100 Jahren fordern die Frau-en Gleichberechtigung und sie zeigen auch die nach wie vor herrschende Gewalt ge-genüber Frauen auf. 17GÖD OÖ KommunikationDer neue Internetauftritt der GÖD OÖModerne digitale Kommunikation ist wichtig.18Ein zeitgemäßer digitaler Internet auftritt der GÖD OÖ ist uns ein wichtiges Anliegen. Da die bisherige Website ins Alter gekommen ist und die grafischen bzw. technischen Möglichkei-ten nicht mehr dem Stand der modernen Technik entsprochen haben, wurde im Herbst des Vor-jahres eine Projektgruppe ins Leben gerufen.Unter der Leitung von GÖD Chefredakteur Werner Gschwandtner haben sich Landessekretär Hubert Steininger, Markus Larndorfer und Marisa Schütz der Aufgabe gestellt und einen neuen Internetauftritt ausgearbeitet. Nach erfolgreichem Abschluss der Programmierung ist die Website mit 22. Februar 2019 online gegangen.Was ist neu:Neben einer benutzerfreundlichen Bedienerführung wurde eine Such-funktion eingeführt, die ein rasches Auffinden von Inhalten sicherstellt. Im Bereich „Unser Team“ finden Sie alle wichtigen Informationen über die Funktionärinnen und Funktionäre in übersichtlicher Form. Der Bereich „Unser Handeln“ beinhaltet die Leistungen und Serviceange-bote für Gewerkschaftsmitglieder.Unsere periodische Zeitung „INFOMAGAZIN OÖ“ wird digitalisiert und steht damit neben der Printversion auch im komfortablen Format für Computer, Tablets und Smartphones zur Verfügung. Natürlich wur-de die gesamte Website auch für die mobile Abfrage optimiert.Neu ist auch der Mitgliederbereich. Hier bekommen die GÖD Mit-glieder weitergehende Informationen und haben auch Zugriff auf viele Formulare und Publikationen. Die Website der GÖD OÖ ist wie bisher unter www.goed-ooe.at erreichbar. Werner Geschwandtner GÖD OÖ Chefredakteur19Next >