Österreichische Post AG. SP 08Z037863 S. Retouren an Postfach 555, 1008 Wien Bei uns sind Sie sicher gut informiert! „Ausrüstung“ statt „Aufrüstung“ OÖ Infomagazin Mehr Service. Mehr Information. März 2020 Seite 86 22 812 4 26 Inhalt März 2020 Impressum Gewerkschaft Öffentlicher Dienst OÖ Adresse: Volksgartenstraße 34, 4020 Linz, Telefon: 0732 65 42 66-0 E-Mail: ooe@goed.at, Web: ooe.goed.at Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 8:00 bis 15:00 Uhr, Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr Medieninhaber: Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD), Landesvorstand Oberösterreich, 4020 Linz, Volksgartenstraße 34, Telefon: 0732 65 42 66-0, E-Mail: ooe@goed.at ZVR-Nummer: 576439352; Landesvorsitzender: LAbg. Dr. Peter Csar, peter.csar@goed.at Chefredakteur: Werner Gschwandtner, werner.gschwandtner@goed.at Chef vom Dienst: Hubert Steininger, hubert.steininger@goed.at Grundlegende Richtung: Das GÖD-Infomagazin ist ein unabhängiges Medium, das den GÖD-Mitgliedern in Oberösterreich kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Presseförderungen oder finanzielle Unterstützungen, sei es von öffentlichen Körperschaften (Steuergelder), Parteien, werden und wurden nie in Anspruch genommen. Das Infomagazin entspricht jenen Grundsätzen, die in den Statuten und der Geschäftsordnung der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (Fassung gemäß Beschluss durch den 14. Gewerkschaftstag der GÖD) festgehalten sind. Herstellung: BTS Druckkompetenz GmbH, 4209 Engerwitzdorf Fotos: Fotoarchiv ÖGB/GÖD-OÖ, Harrer, LPA, Wakolbinger, Adobe Stock, LPD Wien/Bernhard Elbe, Parlamentsdirektion/Zinner, Bundesheer/Grebien/Gorup/Putz/Schafler 21 14 Mehr als 39.000 Mitglieder in OÖ. 3 Editorial 4 Plus 3.800 Mitgliederr 5 LPA-Info für Lehrlinge 6 Die Kompetenzen der Personalvertretung 8 „Ausrüstung“ und nicht „Aufrüstung“ 10 In der Hoffnung liegt die Kraft zur positiven Veränderung 12 Dienstrecht: Urlaub – Teil 1 13 Gewalt hat viele Gesichter 14 Bundes Finanz Schi Meisterschaften 2020 16 GÖD Frauen: Das Parlament wird weiblicher 17 Beratung bei Behinderung und chronischer Erkrankung 18 Junge GÖD OÖ: Ein erfolgreiches Jahr 21 GÖD OÖ Pensionisten 22 GÖD-OÖ-Reiseservice Mitgliederzahl: Die GÖD OÖ hat mit Jänner die Marke von 39.000 Mitgliedern übertroffen, ein historischer Höchststand. Wir sind damit nach NÖ und Wien das Bundesland mit den drittmeisten Mit- gliedern. Besonders großen Zuwachs verzeichnen wir in den Lehrerbereichen und im Polizeidienst. GÖD Service: Wir freuen uns, Ihnen künftig stark ermäßigte Gutscheine der Therme Geinberg über das Landessekretariat anbieten zu können. Diese werden nach vorheriger Einzahlung auf unser Konto auch zugeschickt. Info unter 0732 654266 25. Reisedienst: In dieser Ausgabe finden Sie drei interessante Reisen nach Kroatien, Vorarlberg/Bodensee und Südtirol/Garda- see. Bei den beiden zuletzt genannten gibt es noch Restplätze. Sprechtage für Behindertenfragen: diese finden im Landessekretariat statt – die Termine für das ganze Jahr finden Sie in dieser Ausgabe. Viel Spaß beim Lesen wünscht Liebe Kollegin, lieber Kollege! Hubert Steininger GÖD-OÖ Landessekretär 18 16 10 24 22ker werden. Insbesondere unseren hunderten gewählten Funktionärinnen und Funktionären in den Dienststellen, die tagtäglich den gewerkschaftlichen Kontakt zu den Mitgliedern halten und neue Mitglieder ansprechen und überzeugen. Mit mehr 39.000 Mitgliedern in Oberösterreich und fast einer Viertelmillion österreichweit sind wir ein Gestal- tungsfaktor, den niemand ignorieren kann. Das macht uns erfolgreich – nicht immer auf Knopfdruck, aber nachhaltig und beständig. Mit diesem neuerlich gestärkten Vertrauen der Mitglieder gehen wir die anstehenden Herausforde- rungen 2020 an. Ihr Dr. Peter Csar, Landesvorsitzender GÖD-OÖ Das Jahr 2020 ist zu einem Viertel schon wieder vorbei. Inzwischen hat die neue Bundesregierung die Umsetzung ihres Arbeitsprogrammes in Angriff genommen. Die GÖD war mit Vorsitzendem Norbert Schnedl in die Regierungsbildung programmatisch eingebunden, sodass sich einiges an erfreulichen Punkten und Absichtserklärungen für den Öffentlichen Dienst findet. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Dem demografischen Wandel entgegenwirken! Eine finanzielle und personelle Stärkung der Justiz und des Bundesheeres seien exemplarisch erwähnt, insbeson- dere aber das explizite Bekenntnis der Bundesregierung, dem demografischen Wandel beim Personal in Bundes- dienst proaktiv mit einer Personaloffensive zu begegnen. Das Thema der Pflege stellt für die Gesellschaft und für unsere Profis in den Spitälern und Pflegeeinrichtungen seit vielen Jahren eine besondere Herausforderung dar. Es hap- pert an der nachhaltigen Finanzierung, an der personellen Ausstattung und an guten Rahmenbedingungen für unse- re Kolleginnen und Kollegen in diesem Bereich. Dass in ei- nem physisch wie psychisch derart geforderten Berufsbild die Arbeitszeit einen wesentlichen Faktor darstellt, ist na- türlich klar. Es wäre schon viel erreicht, wenn die Kollegin- nen und Kollegen nicht permanent zu Mehrleistungen ge- zwungen würden, weil es für Krankenstände oder sonstige Ausfälle keinerlei Reserven in den Dienstpostenplänen gibt. Was ein funktionierendes Gesundheitswesen für eine Gesellschaft bedeutet, zeigt sich ja anhand der besorg- niserregenden Entwicklungen rund um das Corona-Virus. Wir wissen uns hier in besten Händen. Abschließend danke ich allen, die dazu beitragen, dass wir als GÖD auch in Oberösterreich wachsen und stär- Mit fast einer Viertelmillion Mitgliedern österreichweit sind wir ein Gestaltungsfaktor, den niemand ignorieren kann. 3Erfreulicher Zuwachs Plus 3.800 Mitglieder Die GÖD wächst. Mit einem Netto-Plus von 3.800 Mitgliedern (1,52 Prozent) war die GÖD auch 2019 wieder die am stärksten wachsende Fachgewerkschaft im ÖGB. 39.327 38.417 37.519 36.141 33.844 34.993 32.917 37.111 34.071 35.482 33.720 34.323 33.060 33.640 2019 2018 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 2009 2008 2007 2006 Mitglieder- entwicklung in OÖ 2006 bis 2019 4LPA-Info für Lehrlinge Seit 1. Jänner 2020 sind alle Lehrlinge Im Öffent- lichen Dienst aufgrund einer bundesgesetzlichen Sozialverischerungsnovelle bei der BVAEB - also der Krankenkasse der Bundesbeamten – krankenversi- chert. Somit wurde auch für Lehrlinge ein Selbstbe- halt von 10 % für medizinische Leistungen, also etwa bei Arztbesuchen, schlagend. Auf Initiative der Gewerkschaftsjugend in der GÖD ist es nun gelungen, für alle Lehrlinge im Öffent- lichen Dienst diesen Selbstbehalt rückwirkend mit 1.1.2020 auszusetzen. Somit werden bei Lehrlingen von der BVAEB ab sofort 100 % der tariflichen Sätze etwa für ärztliche Leistungen übernommen. Dieser Vertrau- enszuwachs ist ein klares Signal den Kurs der GÖD fortzusetzen. Markus Larndorfer Vorsitzender der GÖD-Landesverwaltung OÖ, Mitglied des Bundesvorstandes Und das ist keine Eintagsfliege, denn bei der GÖD gehen die Mitgliederzahlen seit vielen Jahren nach oben und mit einem Gesamtmitgliederstand von 254.961 weist die GÖD 2020 somit erneut einen Allzeit-Höchststand aus. Die Landesorganisation Oberösterreich trägt mit einem Plus von rund 900 Mitgliedern im Reigen der Bun- desländer besonders stark zum Mitgliederzuwachs bei. Wir sehen diesen Vertrauenszuwachs als klares Signal und als Auftrag, den Kurs der GÖD gestärkt fortzusetzen. Die GÖD spricht die kritischen Themen der Kollegin- nen und Kollegen im Öffentlichen Dienst klar an. Aber stets in einer sachlich-kons- truktiven Art und Weise, die Verhandlungslösungen ermöglicht und die sozialpart- nerschaftlichen Kanäle offen hält. Damit unterscheidet sich der Stil der GÖD doch erheblich von den konfrontativen Extrempositionen anderer Gewerkschaftsteile. Die Mitglieder messen die Gewerkschaft letztlich an deren Erfolg und somit daran, ob in der Sache für sie etwas weitergeht. Und das funktioniert eben gut, worauf das wachsende Vertrauen der Mitglieder letztlich zurückzuführen ist. Gerade in Oberösterreich, wo die Situation der Sozialpartnerschaft zwischen ÖGB bzw. AK und der Wirtschaft seit Jahren doch recht ramponiert ist, leistet die GÖD mit Vorsitzendem LAbg. Dr. Peter Csar einen Beitrag als Brückenbauer. GÖD Mitgliederentwicklung 1. Jänner 2010 bis 1. Jänner 2020 232.065236.891232.974240.140234.346243.506251.136235.556247.273254.961 Mitgliederplus seit 2010: + 22.896 (+ 9,5 %) 1.1.20111.1.20121.1.20131.1.20141.1.20151.1.20161.1.20171.1.20181.1.20191.1.2020 5Exekutivgewerkschaft Die Kompetenzen der Personalvertretung Nach den Bestimmungen des Bundespersonalvertretungsgesetzes (B-PVG) kommen der Personalver- tretung umfassende Kompetenzen zu. Auf den ersten Blick erscheint die Definition, der Personalvertreter habe „die beruflichen, wirtschaftlichen, so- zialen, kulturellen und gesundheitli- chen Interessen der Bediensteten zu wahren und zu fördern“ als sehr allge- mein gehaltene Floskel, aus der nicht wirklich spezifische Aufgaben oder Kompetenzen herauszulesen sind. Diese Generalklausel hat aber den Vorteil, dass durch die Verwendung dieses unbestimmten Gesetzesbe- griffes der Verhandlungsspielraum für den Personalvertreter sehr umfassend ist. Daraus ergibt sich nämlich, dass quasi jede dienstliche Angelegenheit, Im Zuge der Personalvertretungswahl 2019 wurden wir bei unzähligen Dienststellenbesuchen mit der Frage konfrontiert, welche Kompetenzen und Möglichkeiten der Personalvertretung überhaupt zukommen, um Verbesserungen für die Kollegenschaft zu erreichen bzw. vom Dienstgeber beabsichtigte, aus Sicht der Kollegenschaft nachteilige Änderungen zu verhindern. 6Markus Kitzberger StV Vorsitzender PolGew OÖ Jeder Bedienstete profitiertvon einer engagierten und gut ausgebildeten Personalvertretung. die einen oder mehrere Bedienste- te betrifft, in den Zuständigkeitsbe- reich der Personalvertretung fällt. Was die Mitwirkungsrechte der Personalvertretung betrifft, so un- terscheidet man zwei große Grup- pen. Einerseits jene, zu denen der Dienstgeber vor der beabsichtigten Umsetzung einer Maßnahme die Personalvertretung einbinden muss und jene, bei denen die Personal- vertretung durch Initiativanträge die Behandlung eines Themas ein- leitet und in weiterer Folge mit dem Dienstgeber verhandelt. Bei jenen Angelegenheiten, bei denen mit der Personalvertretung Verhandlungen zu führen sind oder das Einvernehmen herzustellen ist, muss der Dienstgeber spätestens zwei Wochen vor der geplanten Um- setzung einer Maßnahme das zu- ständige Personalvertretungsorgan nachweislich darüber informieren. Das zuständige PV-Gremium (DA / FA / ZA) hat dann innerhalb von zwei Wochen zu entscheiden, ob der beabsichtigten Maßnahme des Dienstgebers zugestimmt werden kann oder ob diese abgelehnt wird. Diese Regelung bedeutet, dass den Dienstgeber dann nach Ableh- nung einer mitgeteilten Maßnahme durch die Personalvertretung fak- tisch eine Verhandlungs- bzw. Bera- tungspflicht trifft, zumal das Perso- nalvertretungsgesetz gemäß § 10/4 PVG ein „eingehendes Verhandeln“ vorsieht, wenn es der Personalver- treter/in ausdrücklich verlangt. Auch der Dienstgeber kann dieses Ver- handlungsgespräch verlangen, wenn er seinerseits den Gegenvorschlägen bzw. Einwänden der Personalvertre- tung nicht Folge leisten will. Ein solches Beratungsgespräch führt oftmals dazu, die Anliegen der Kollegenschaft gegenüber den Dienstgebervertretern entspre- chend darzulegen und zu einer kon- sensualen Lösung zu finden, mit der beide Seiten leben können. Gelingt dies in Einzelfällen nicht, so hat der Dienstgeber den Vorschlag der Per- sonalvertretung unter Angabe der Gründe formal und schriftlich abzu- lehnen. Ist dies der Fall, hat das Personal- vertretungsorgan daraufhin einen Beschluss zu fassen, ob sie die Ab- lehnung des Dienstgebers akzep- tiert oder nicht. Wenn nicht, hat der Dienststellenleiter die Ablehnung schriftlich an die nächsthöhere Dienststelle mitzuteilen. Werden sich also beispielsweise der Dienst- stellenausschuss und das Bezirks/ Stadtpolizeikommando zu einem Thema nicht einig, hat der Bezirks/ Stadtpolizeikommandant dies schriftlich der zuständigen Abtei- lung in der LPD OÖ zu berichten. Das selbe Prozedere kann sich dann zwischen FA OÖ und LPD OÖ sowie zwischen ZA und BMI wieder- holen. Sollte sich auch auf diesen beiden Personalvertretungsebenen keine Einigung zwischen Dienstge- ber und Personalvertretung erge- ben, entscheidet die Causa in letzter Konsequenz der Bundesminister für Inneres. Die Wahrscheinlichkeit, auf einer dieser drei Verhandlungsebe- nen ein befriedigendes Ergebnis zum Wohl der Kollegenschaft zu erzielen, ist jedenfalls groß und gelingt in sehr vielen Fällen. Ein solcher Konsens ist laut Personalvertretungsgesetz auch von beiden Seiten anzustreben. Die gesetzlichen Grundlagen des PVG bieten den Personalvertretern ein breites Spektrum an Mitsprache bei verschiedensten wichtigen The- men und überdies die Möglichkeit, über Initiativanträge auch eigene Verbesserungsvorschläge an den Dienstgeber heranzutragen und mit diesem zu verhandeln. Auch der Dienstgeber hat Interesse da- ran, seine Entscheidungen mit der Personalvertretung zu akkordieren. Einerseits sind zufriedene Mitarbei- ter, deren Anliegen, Bedenken und Wünsche über das Sprachrohr der Personalvertretung vom Dienstge- ber gehört wurden und in den Ent- scheidungsprozess mit eingeflossen sind, ein Garant für gute Dienstleis- tungen. Andererseits kann die be- wusste Missachtung von PVG-Be- stimmungen, die von der Perso- nalvertretungsaufsichtsbehörde festgestellt wurde, dienstrechtliche Sanktionen gegen das Organ des Dienstgebers nach sich ziehen. Um sicherzustellen, dass unsere Personalvertreterinnen und Perso- nalvertreter immer am neuesten rechtlichen Stand sind und damit ihre Aufgaben bestmöglich erfüllen können, nimmt die GÖD jährlich viel Geld in die Hand, um Grundkurse, PVG-Kurse und sonstige Aus- und Weiterbildungen für die Arbeitneh- mervertreter anzubieten. Denn nur, wer die gesetzlichen Möglichkeiten des B-PVG kennt, die Interessen der Arbeitnehmer durchzusetzen, kann auch als Personalvertreter/in erfolg- reich sein! Fazit: Jeder Bedienstete profitiert von einer engagierten und gut aus- gebildeten Personalvertretung, und die Kompetenzen, die der Personal- vertretung nach den Bestimmun- gen des PVG zukommen, sind um- fassend und bieten viel Raum, das Bestmögliche für die Kollegenschaft herauszuholen. 7Für eine ganzheitliche militärische Landesverteidigung im Sinne der ULV und Sicherstellung der Einsatzbereitschaft unseres Bundesheeres mit all seinen Bediensteten ist in erster Linie die Beschaffung der bereits jetzt notwendigen Mannesausrüstung und Gerätschaften sowie die Aufrechterhaltung der beste- henden Infrastruktur notwendig und entscheidend um bei Schutzoperationen, Assistenzeinsätzen und Elementarereignissen handlungsfähig zu sein. Bundesheergewerkschaft „Ausrüstung“ und nicht „Aufrüstung“ 8Robert Roitmair Vorsitzender im Dienststellenausschuss Kommando Luftunterstützung, Vorsitzender GBA LuU, Vorsitzender Landesleitung 25 Bundesheer, GÖD OÖ Einige Punkte, bei denen dringend Investitionen erforderlich sind, sind zum Beispiel: Ablöse der in die Jahre gekommenen SAAB 105. Nachbeschaffung der Mehrzweckhubschrauber Modernisierung der Mechanisierten Truppen, allen voran die Kampfpanzer Leopard 2A4. Beschaffung von Mannschaftstransportern gepanzert und ungepanzert. Erhaltung der bestehenden Infrastruktur!!! Beschaffung der notwenigen Ersatzteile für das operative Lufttransportsystem C130. Mannesausrüstung für Aktive und Milizsoldaten. und vieles mehr. Die Probleme des ÖBH liegen auf keinen Fall an der Moti- vation der Bediensteten was die Leistungen bei diversen Übungen und Einsätzen trotz in die Jahre gekommener Ausrüstung beweist. So hat zum Beispiel Das Panzerbattaillon 14 aus Wels Anfang des Jahres 2020 bei einer Hochwertausbildung am Hauptwaffensystem Leopard 2A4 im deutschen Nie- dersachsen eine ausgezeichnete Performance darge- legt. Ziel dieser Übung war es, ein 72 Stunden andauern- des Gefecht mit dem in der Einsatzvorbereitung befind- lichen Partnerverbandes aus Deutschland abzuhalten und dadurch einen enormen Fähigkeitszuwachs zu er- langen. Ausbildungen dieser Art sind mit der derzeitigen Aufstellung der Truppe in Österreich nicht mehr möglich. Die Österreicher befanden sich mit einer hervorragen- den Trefferquote von über 90 Prozent wieder im vorde- ren Drittel aller Teilnehmer. Weiters hat die Luftunterstützungsbrigade Anfang Februar in einer kurzfristig angelegten Evakuierungs- operation aus WUHAN teilgenommen. Die von einer Chartermaschine nach Frankreich heimgeflogenen ös- terreichischen Staatsbürger wurden mit der C 130 des Österreichischen Bundesheeres in Zusammenarbeit mit der ABC Abwehrtruppe und dem MEDEVAC System unter Quarantänebedingungen nach Wien überstellt. Um die Motivation der Truppe hochzuhalten wäre dringend die Lösung diverser Zulagen und Besoldungs- probleme aufzuarbeiten: so hat z. B. unter Minister Doskozil eine Angleichung des Besoldungssystems der MBUO zu einer Ungerech- tigkeit geführt, wo die Ableistung der Ausbildung zum inzwischen im Nationalen Qualifikationsrahmen zuge- ordneten Ausbildung zum Stabsunteroffizier nicht mehr abgegolten wird, somit verdient ein UO ohne diesen sehr fordernden Ausbildungsschritt, der auch zu einem enor- men mehr an Verantwortung führt, nicht mehr als ein Soldat ohne diesen Lehrgang. Im militärischen Flugdienst hat die LZA durch die Änderung der Vorschriften für große Ungerechtigkeit zwischen Personen im ständigen und nichtständigen Flugdienst gesorgt, eine Lösung dieses Problems ist seit Jänner 2018 noch immer nicht in Sicht. Im Bereich der höheren Offiziere wäre die Angleichung an das A-Schema durch Einführung MBO1 bakk. dringend notwendig um die Ausbildung dieser Personengruppe abzugelten. Bevor nicht die angesprochenen Probleme und Mängel abgearbeitet wurden, ist an ein Ausweiten der Aufgaben in die im Regierungsprogramm festgehaltenen Aufgaben nicht zu denken. Investitionen sind dringend notwendig. 9Next >